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| Langfassung eines Artikels, der am 29. Februar 2000 in der Zeitung "Die Welt" veröffentlicht wurde.
Sind die Parteien zu mächtig?
Von Gerd Langguth
Man stelle sich vor, die Recherchen der Augsburger Staatsanwaltschaft hätten die CDU zu einem Zeitpunkt ereilt, als Helmut Kohl noch Bundeskanzler war. Dann hätte man getrost von einer Staatskrise sprechen können. Der uns seit einigen Monaten beschäftigende Finanzskandal der CDU wäre dann eine Staatskrise, wenn die Purifikationskraft der bei Gesetzesverstössen vorgesehenen staatlichen Sanktionsmaßnahmen nicht wirksam würden. Wir haben es mit der größten Krise einer deutschen Partei seit der Nachkriegszeit zu tun. Eine Staatskrise" wird allenfalls daraus, weil der Bundespräsident als quasi-moralische Instanz wegen der gegen ihn selbst gerichteten Vorwürfe so gut wie ausfällt. Weil der Schock über die Selbstgerechtigkeit eines inzwischen von der gesamten Familie Schäuble verabscheuten" Parteipatriarchen bis in weite Teile der CDU-Stammwähler hineinreicht, bleibt es nicht aus, daß sich viele gegen den Moloch Parteienstaat" wenden übrigens häufig von solchen öffentlich-rechtlichen Kommentatoren verbalisiert, die ihre Position gerade parteipolitischen Affiliierungen" verdanken. Bei aller Erregung muß Augenmaß eingefordert werden. Das Fehlverhalten ganz weniger darf nicht alle, auch die bewährten Maßstäbe auf den Kopf stellen, so daß am Ende eine neue Republik herauskommt. Deshalb gilt es, die wichtigsten Vorschläge auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen: Beispiel 1: Der renommierte ehemalige Bundesverfassungsrichter Böckenförde benennt neben berechtigterweise sehr kritisierten Beispielen (wie die Vergabe von Schulleiterstellen im kommunalen Bereich) auch die Wahl der Bundesrichter durch den Richterwahlausschuß als Hinweis auf Parteipatronage" und für personelle Machtausdehnung der Parteien". Ist denn eine Selbstergänzung der obersten Richter aus dem Richterkollegium heraus wirklich demokratischer, transparenter? Wenn die Analyse einer parteipolitisch geprägten obersten Richterschaft stimmt: würde dann nicht durch das jetzt einzuführende Prinzip der Selbstergänzung die nun vorhandene politische Prägung perpetuiert, mit welcher Legitimation? Der in Artikel 95 des Grundgesetzes ausdrücklich erwähnte Richterwahlausschuß setzt insgesamt hohe Hürden an die Qualität der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes. Um so mehr trifft dies für die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes zu, die nach Art. 94 GG je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Für die Bestellung der Bundesverfassungsrichter ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, so daß nicht an der Qualifikation orientierte Parteibuchbesetzungen verhindert werden können. Wenn es eine Institution gibt, die sich trotz des Einflusses von Parteien bei der Richterernennung und manch heftig kritisierter Urteile großes Ansehen in der Bevölkerung erworben hat, dann ist es das Bundesverfassungsgericht. Beispiel 2: Wenn der nordrhein-westfälische CDU-Vorsitzende Rüttgers seiner eigenen Partei empfiehlt, über ihr Verhältnis zu plebiszitären Elementen neu nachdenken" zu müssen, dann geht das an die bisherigen Grundprinzipien traditioneller CDU-Positionen. Das beweist Mut. Eine parlamentarisch-repräsentative Demokratie besitzt gegenüber einer unmittelbaren Demokratie einen größeren Legitimationsbedarf, weil es in einer solchen Ordnung zwischen Wählern und Gewählten nur ein Vertrauensverhältnis auf Zeit gibt. So sehr direktdemokratische Elemente insbesondere auf kommunaler Ebene und mit Einschränkung auf Landesebene sinnvoll sein mögen, so sehr sind sie allerdings auf der Bundesebene problematisch. Die Komplexität der einzelnen politischen Entscheidungen ist zu weitreichend, als daß wie das bei Volksabstimmungen zwangsläufig der Fall ist eine wichtige Frage mit einem schlichten Ja" oder Nein" beantwortet werden kann. Die Entscheidungsfähigkeit einer Demokratie würde durch Volksabstimmungen kaum gefördert. Beispiel 3: Westerwelles Forderungen hinsichtlich einer Direktwahl des Bundespräsidenten führen ebenfalls in die Irre. Gerade weil die Bundespräsidenten durch das bisherige Wahlsystem trotz ihrer jeweiligen Parteienzugehörigkeit im Vorfeld ihrer Kandidatur weitgehend aus dem Parteienstreit herausgehalten werden konnten, waren sie bisher in der Lage, jeder für sich eine wichtige integrationspolitische Leistung zu vollbringen. Warum besteht hier Änderungsbedarf? Beispiel 4: Richard von Weizsäcker, der schon frühzeitig manch Machtbesessenheit" geißelte, kommt aufgrund seiner spezifischen Erfahrungen mit Helmut Kohl zu dem Vorschlag einer zeitlichen Ämterbegrenzung. Einer politischen Partei als nicht-staatlicher Institution per Gesetz vorzuschreiben, wie sie eine solche Frage zu regeln habe, ist doch etwas verwegen. Und bedeutet eine Amtszeitbegrenzung für den Bundeskanzler nicht auch eine Einschränkung der Entscheidungskompetenz des Wählers? War nicht gerade die lange Amtszeit Adenauers und in gewissem Sinne auch Kohls im Zusammenhang mit der deutschen Einheit sogar ein Glücksfall für die Deutschen? Amtszeitbegrenzungen sind wie der Fall Nixon zeigt keine Garantie gegen Amtsmißbrauch. Die Liste der Beispiele könnte beliebig erweitert werden. Besonders populär ist die Forderung des Rückzuges von Parteivertretern aus den Rundfunkräten. Doch wer soll eigentlich an ihre Stelle treten? Sind die Einflüsse mancher grauer", angeblich politisch nicht-zuzuordnender Gremienmitglieder nicht ebenfalls häufig genug interessengeleitet? Sind Vorschläge, die Gremienmitglieder bei Funk und Fernsehen durch Hörer und Zuschauer zu wählen, praktikabel? Dann wird sogar die Abschaffung von Spenden gefordert letztlich mit der Konsequenz einer umso größeren Abhängigkeit der Parteien vom staatlichen Geldsegen. Im Kern sind aber alle diese Vorschläge fruchtlos, wenn sich nicht auf allen Ebenen die Elitenauswahl in den politischen Parteien verbessert. Manche Vorschläge z.B., daß die für die Rechenschaftsberichte der Parteien Verantwortlichen bei vorsätzlichen Falschangaben persönlich haftbar gemacht werden können -, sind nützlich, aber insgesamt sollte eine noch so innerliche Aufgewühltheit nicht zu einem populistisch-modernistischen Trend in Richtung mehr direkter Demokratie führen, die potentiellen Demagogen Tor und Tür öffnet. Es ist richtig, daß Artikel 21 des Grundgesetzes, nach dem die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken, als Legitimierung einer Allmacht der politischen Parteien nicht überdehnt werden darf übrigens auch nicht in den Bundesländern, so in Nordrhein-Westfalen. Die Mechanismen des Einflusses von Parteien müssen transparenter gestaltet werden, wozu auch eine Verlebendigung innerparteilicher Streitkultur gehört. Doch unter den Bedingungen eines modernen pluralen Staates kann auf das System miteinander konkurrierender Parteien nicht verzichtet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||