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DER ORDNUNGSRAHMEN EINER FREIEN UNIVERSITÄT
von Gerd Langguth
Symposion aus Anlaß des sechzigsten Geburtstages von Professor Dr. Werner Kaltefleiter
Institut für Politische Wissenschaft der Christian-Albrechts-Universität Kiel 9. Mai 1997
Uns fehlt der Schwung zur Erneuerung, die Bereitschaft, Risiken einzugehen, eingefahrene Wege zu verlassen, Neues zu wagen. Ich behaupte: Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem." Diese bemerkenswerten Worte unseres Bundespräsidenten in seiner Berliner Rede" vom 26. April 1997 passen auch für die Bildungs- und Hochschulpolitik unserer Republik: Bildung muß das Mega-Thema unserer Gesellschaft werden. Wir brauchen einen neuen Aufbruch in der Bildungspolitik, um in der kommenden Wissensgesellschaft bestehen zu können.", fuhr Roman Herzog fort. Wird das für August dieses Jahres versprochene neue Hochschulrahmengesetz des Bundes der Zielsetzung unseres Staatsoberhauptes gerecht? Und da vor allem die Länder gefordert sind: Nutzen bei den anstehenden Fragen der Hochschulreform die Landesregierungen die Möglichkeiten des Wettbewerbs untereinander - bei aller gebotenen Einheitlichkeit unseres Hochschulwesens - , nämlich die Chance zu ergreifen, um durch besondere Wissenschafts- und Hochschulorientierung einen spezifischen Beitrag zur Zukunftssicherung ihres jeweiligen Landes zu leisten? Oder geht es - nicht nur wegen des Diktates leerer Kassen, das eigentlich die Möglichkeit radikalen Infragestellens erleichtern müßte - nur noch um Mangelverwaltung? Und welche Möglichkeiten haben noch die einzelnen Universitäten, mehr Freiheit für eigene Entscheidungen zu erhalten ? Immerhin hat die Autonomie von Hochschulen Ver-fassungsrang. Und stimmt die Aussage: Humboldts Universität ist tot.", die Bildungsminister Jürgen Rüttgers kürzlich machte? Damit sind wir unmittelbar bei dem mir aufgetragenen Thema, dem Ordnungsrahmen einer Universität in einer freiheitlichen, offenen Gesellschaft. Die Beantwortung dieser Fragen ist indes nur möglich, wenn die dramatischen Strukturveränderungen der Universitäten und vor allem der Ansturm auf unsere Hohen Schulen berücksichtigt wird: Als Wilhelm von Humboldt 1810 die Berliner Universität gründete, gab es in ganz Deutschland - von Königsberg bis Köln - etwa fünftausend Studenten. 1850 betrug die Gesamtzahl der Studierenden in Deutschland etwa zwölftausend, ein Jahrhundert später, im Jahre 1950, waren es im Bundesgebiet (ohne West-Berlin und das Saarland) etwas mehr als 100.000. Heute - im wiedervereinigten Deutschland - haben wir 1.900.000 Studenten an Deutschlands Universitäten, wovon 450.000 an Fachhochschulen eingeschrieben sind. Für die kommenden Jahre erwartet der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie einen Anstieg sogar auf 2,3 Millionen. Die zunächst als vorübergehend interpretierte Überlastquote erreicht damit dramatische Ausmaße, da das hauptamtliche Lehrpersonal im Gegensatz zu den Studenten zahlenmäßig stagniert, ebenso die Finanzausstattung. Auch die anderen Industrieländer der westlichen Welt haben eine vergleichbare Bildungs- und Hochschulrevolution und -explosion durchgemacht. Unser besonderes Kapital im internationalen Wettbewerb war und ist der besonders hohe Bildungs- und Ausbildungsstand - der uns gleichwohl, möchte ich hinzufügen, nicht vor der Katastrophe des Dritten Reiches" bewahrt hat. Doch gerade wir Deutsche müssen uns in Erinnerung an das Humboldtsche Bildungsideal, das uns so geprägt hat, fragen, ob die Einheit von Forschung und Lehre angesichts der Gesamtentwicklung unserer Universitäten und vor dem Hintergrund der genannten Zahlen wirklich noch zeitgerecht ist. Diese Kernfrage ist indes nur zu beantworten, wenn wir uns über den Ordnungsrahmen einer freien Universität - so lautet mein Thema - klarwerden. Das Wort Ordnungsrahmen" verwende ich deswegen besonders gerne, weil sich der heute zu Ehrende - Professor Dr. Werner Kaltefleiter - als einer der herausragenden Politik- wissenschaftler der Bundesrepublik Deutschland in seinen zahlreichen Veröffentlichungen immer Fragen der politischen Ordnung beschrieben - und sich damit der Ordnungspolitik" verschrieben hat - übrigens auch in seinen Abhandlungen zur inter- nationalen Politik fragt er stets nach einer gerechten internationalen Ordnung. Die Konrad-Adenauer-Stiftung, in der Werner Kaltefleiter in den Umbruchjahren von Juli 1970 bis 30. Juni 1975 als Instituts- direktor wirkte, hat ihm - dem Schüler von Ferdinand A. Hermens, der in den Kategorien der Ordnungspolitik denkt, der früh den Zusammenhang von politischem System und empirischer Forschung erkannte -, viel zu verdanken. Denn er hat die empirische Sozialforschung in der Stiftung entwickelt und ihr zu einer etablierten und fortwährend geachteten Disziplin verholfen. Und ich füge hinzu: Kaltefleiter hat damals junge Talente eingestellt und gefördert, von denen viele sehr erfolgreich wurden. Mit Werner Kaltefleiter bin ich der festen Überzeugung, daß Funktionsfähigkeit und Funktionstüchtigkeit unserer Hochschulen die Fähigkeit unserer Gesellschaft, sich den großen Herausforderungen unserer Zukunft zu stellen, maßgeblich beeinflussen. Damit meine ich nicht nur ihren unverzichtbaren Beitrag in Lehre und Forschung zur Wissensgesellschaft", die Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers zum Leitbegriff erhoben hat, sondern auch jene Funktion der Universität, die im Blick auf ihre Vergangenheit gerade in Deutschland häufig angemahnt wird - nämlich ihre Beteiligung am gesellschaftlichen Diskurs, an der Stiftung von Sinn und ethischer Orientierung. Damit geht es also um weit mehr als um die jüngst ausgebrochene Standortdebatte. Diese Herausforderungen sind nach meinem Eindruck durchaus allgemein in das Bewußtsein von Politik und Öffentlichkeit eingedrungen, sonst hätten wir nicht landauf, landab die vielfältigen Diskussionen über Hochschulreformen mit einer Fülle von teilweise sehr kontroversen Vorschlägen. Dabei halte ich von pauschaler Katastrophenrhetorik nicht viel. Die sich seit über zehn Jahren dokumentierenden Probleme bedürfen endlich der Lösung. Das Thema, das mir gestellt wurde, besteht aus zwei Elementen, dem Begriff der freien Universität" und ihrem darauf bezogenen Ordnungsrahmen", der Konsequenz aus dem sein soll, was eine freie Universität ausmacht, der also die Freiheit der Universität nicht nur garantiert und bewahrt, sondern auch unter veränderten Rahmenbedingungen weiter fördert und sich entfalten läßt. Dabei weist der Begriff Ordnungsrahmen" schon von vornherein darauf hin, daß es um ordnungspolitische Regelungen gehen muß, also um solche Regelungen, die freisetzen und nicht gängeln. Die Kernaufgaben der Universität bestehen seit der Universitätsreform Alexander von Humboldts von 1810 in wissenschaftlicher Forschung und wissenschaftlicher Lehre, die nach seiner vielzitierten Formel eine Einheit" bilden, unter einem Dach und in Kooperation der Lehrenden und Lernenden 1913 schon warnte Theobald Ziegler in einem damals weit verbreiteten populär- wissenschaftlichen Bändchen über Universitäten und Universitätsstudium" vor zwei Ge- fahren, die der Universität zu seiner Zeit drohten: nämlich einerseits vor der Auslagerung der Forschung aus der Universität hin zu Akademien oder ähnlichen Einrichtungen und damit der Auflösung der Personalunion von Forschung und Lehre, andererseits vor der Gefahr, zu reinen Fachschulen zu werden", die den Beruf und die Praxis im Auge haben und dagegen den wissenschaftlichen Charakter zurücktreten lassen und schließlich ganz abstreifen". Diesen beiden Tendenzen gegenüber, die wir heute und ganz aktuell - wenn auch unter veränderten Rahmenbedingungen - wieder nachvollziehen können, bringt Ziegler das deutsche Selbstverständnis der Universität auf folgende Formel: Die deutsche Universität erzieht (...) durch Wissenschaft zum Beruf. Damit überwindet sie den scheinbaren Dualismus von Forschung und Lehre, von wissenschaftlicher und beruflicher Ausbildung; so allein dient sie litteris et patriae, der Wissenschaft und dem Leben zugleich." Diese Sätze mögen antiquiert erscheinen, wenn wir den üblichen ökonomischen Jargon unserer Tage dagegenhalten, in dem von Dienstleistungsunternehmen", Kunden- orientierung", Praxisnähe" und Wettbewerb" und Humankapital" die Rede ist. Aber all das sind sekundäre Bestimmungen unter den aktuellen Bedingungen der Gegenwart, die erst konkret gefüllt werden können, wenn man sich darüber verständigt hat, was eine Universität - und die deutsche" Universität - eigentlich ausmacht. Die beiden Amerikaner David Schoenbaum und Elizabeth Pond analysierten die historische Rolle der deutschen Universität in einem vor kurzem veröffentlichten Buch wie folgt: Allein, den größten Wettbewerbsvorteil errang Deutschland mit der Kultur. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde Deutsch so selbstverständlich die Lingua franca der Wissenschaft, wie Französisch die Sprache der Diplomatie, Italienisch die Sprache der Oper und Latein die Sprache der Kirche war. Von der Agronomie bis zur Zoologie steckten Deutsche die Grenzen der Wissenschaft ab und führten sie an immer neue Grenzen. Schon an der Schwelle des 19. Jahrhunderts erfanden sie die moderne Forschungsuniversität. Noch vor Beginn des 20. Jahrhunderts hatten Ableger dieses Modells in aller Welt Wurzeln geschlagen, von Dorpat (heute Tartu) bis Iowa City und bis Tokio." Im Grundsatz geht der gegenwärtige Streit darum, ob man sich auf die zentralen Elemente der historischen deutschen Universitätsidee rückbesinnen soll, die immerhin Weltgeltung sicherte, oder ob vielleicht eine Amerikanisierung" der deutschen Universität - wie Kurt Reumann es genannt hat - der richtige Weg für die Zukunft unserer Hochschulen ist. Dabei ist für mich immer erstaunlich, daß man zwar gerne gewisse Züge des angelsächsischen Systems übernehmen möchte, aber zugleich glaubt, dessen Schattenseiten, die beispielsweise das deutsche Gleichheitspostulat stören, umschiffen zu können. Man denke an horrende Studiengebühren, rigide Aufnahmeprüfungen oder die Entstehung sogenannter Eliteanstalten. Nun weiß jeder, der sich mit Systemtheorie beschäftigt hat, daß man bei in diesem Falle völlig unterschiedlicher Bildungstradition entweder alles überführen muß, dann aber auch in entsprechender Konsequenz, oder daß Unvereinbarkeiten nebeneinander bestehen bleiben und damit das System natürlich in Frage stellen. Da heißt es: Farbe bekennen! Beim Verhältnis Schule - Hochschule in Deutschland ist diese Systemwidrigkeit ja deutlich abzulesen: Die Kombination aus Elementen des horizontal ausgerichteten amerikanischen Schulsystems mit sinkenden Leistungsstandards der Schulen - und den weitgehend freizügigen Zugangsmöglichkeiten des deutschen Hochschulsystems - führen notwendig zu Überlast, zu Klagen über mangelnde Studierfähigkeit" und Nachholbedarf der Studierenden, zu mehr Verschulung, zu immer längeren Studienzeiten, zu erhöhtem Studienabbruch und zur Gefahr sinkender Standards bei den Examina. Diese einfachen Kausalitäten, die ich hier suggestiv zusammengestellt habe, sind natürlich differenzierungsbedürftig. Aber mir geht es darum, das Systemproblem zumindest zu benennen und darauf zu verweisen, daß unser System zwar verbesserungsfähig ist, daß man sich aber bei grundlegenden Neuerungen über Konsequenzen und Unvereinbarkeiten im klaren sein muß. Grundsätzliche Überlegungen sind also vorab anzustellen. Dies betrifft freilich auch die Finanzierung, denn selbst in diesem Kontext werden Vergleiche zu Amerika gezogen, vor allem im Hinblick auf Privatuniversitäten; einige von ihnen haben längst ein Stiftungskapital herbeigeführt, das größer als das Budget mancher Kleinstaaten ist. Harvard, als einsamer Rekordhalter" bezeichnet, sammelte immerhin ein Vermögen von 8,81 Milliarden Dollar, Yale besitzt 4,85 Milliarden, gefolgt von Princeton (4,47) und Stanford (3,78). Selbst manche staatlichen Universitäten können auf ähnliche große Stiftungsvermögen zurückgreifen, wie die Universitäten von Texas (5,7), Kalifornien (2,57) oder Pennsylvania (2,1). Wenn wir auf die Universitätslandschaft in Deutschland blicken, müssen wir uns fragen, ob wir uns überhaupt in ausreichendem Maße privater Konkurrenz" stellen. In Deutschland gibt es gegenwärtig 332 Hochschulen. Von diesen sind 269 staatliche Hochschulen der Länder und 63 nichtstaatliche Hochschulen, viele davon in kirchlicher Trägerschaft - mit allerdings nur etwa 30.000 Studierenden. Die bekannteste private Hochschule Witten-Herdecke gilt in diesem Zusammenhang gern sowohl als Alibi als auch als Aushängeschild. Gerade diese gelungene private Hochschulgründung zwang nach einem langen Hin und Her die Landesregierung des größten deutschen Bundeslandes, sich zu einer nicht-staatlichen Initiative zu bekennen, in deren Rahmen sich sogar die Studenten selbst für Studiengebühren ausgesprochen hatten. Sie wollten auf diese Weise die Überlebensfähigkeit dieser finanziell angeschlagenen Hochschule mit sichern helfen. Wie aber sieht die Weiterentwicklung und die Auswertung erster Erfolgsergebnisse auf diesem Sektor aus? Was ist beispielsweise von den Überlegungen zu halten, im Großraum Stuttgart eine internationale Hochschule zu errichten? Schnell wird betont, daß nicht der Elitegedanke Vater solcher Überlegungen ist, wie sich auch jüngst der designierte Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Klaus Landfried, gegen die Erziehung sogenannter Prinzen" in Eliteschulen aussprach. Ganz offenbar ist der Begriff der Elite nach wie vor anrüchig". Mir dagegen scheinen die Überlegungen, daß die Universitäten zukünftig einen Teil ihrer Studenten selbst aussuchen, durchaus legitim. Kern der Universität, das muß meines Erachtens unser Ausgangspunkt bleiben, ist die Einheit von Forschung und Lehre" - und damit kommt unmittelbar der Freiheitsbegriff ins Spiel. Wie stets sind Freiheit und Willkür voneinander zu unterscheiden: Was Fichte ins Leben rufen wollte", schrieb Spranger, wäre im Grunde doch eine preußische Universität geworden. Schleiermacher wollte eine deutsche; Steffens eine kirchlich-universale. Humboldt ließ den Baum über all diese Kreise hinauswachsen und schuf eine Kulturuniversität überhaupt, soweit sie in den Grenzen einer Nation oder eines Staates verwirklicht werden kann." Die Freiheit der Wissenschaft und damit auch die Autonomie der Universität ergeben sich indes in erster Linie aus einem modernen Demokratieverständnis - sie sind garantiert" und der demokratische Staat hat dieses Verfassungsgebot zu beachten. Autonomie" kann gleichwohl nicht bedeuten, daß die Universität losgelöst von jeder gesellschaftlichen Wirklichkeit und Verantwortung tätig sein sollte. Auch in diesem Sinne weiß sie ihren Auftrag und Handlungsspielraum durch den Staat geschützt. Karl Jaspers formulierte dies - heute sehr zugespitzt klingend - in seiner berühmten Universitätsschrift so: Die Universität besteht durch den Staat. Ihr Dasein ist politisch abhängig. Sie kann nur leben, wo und wie der Staat es will. Der Staat ermöglicht die Universität und schützt sie." Bekanntlich hat aber das Grundgesetz in Artikel 5, Absatz 3 festgelegt: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei." Damit wurde nur eine Einschränkung verbunden: Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." Der Gesetzgeber hat damit nicht nur historischen Erfahrungen, sondern vor allem der Tatsache Rechnung getragen, daß zentrale Aufgabe und vornehmster Auftrag der Universität die Wissenschaft ist und daß Wissenschaft schließlich ohne Freiheit nicht möglich ist. Genuines Ziel der Wissenschaft bleibt die Wahrheit, und die Wahrheit verträgt keine Frageverbote. Was allerdings Wahrheit" ist, ist gerade in einem Fach des heute zu Ehrenden nicht immer einfach zu definieren. Wissenschaft und Freiheit und damit die freie Universität" gehören also unmittelbar zusammen. Es bedarf keiner näheren Ausführungen, daß die im Dienst einer Ideologie instrumentalisierte Universität keine Wissenschaft betreibt, sondern als Alibi die nur jeweils herrschende Ideologie stützt. Hier handelt es sich dann freilich nach unserem Verständnis nicht um Universitäten im eigentlichen Sinne, sondern nur um nachgeordnete Vermittlungsbehörden einer Großideologie oder konkreter: einer Partei. Die Lasten einer solchen Politik sind heute noch in den neuen Ländern täglich zu spüren. Deutlich wird damit, daß es an einer freiheitlichen Universität keine Frageverbote geben darf. Unverkennbar aber gibt es auch im Westen" im Gefolge der 68er Jahre bis heute eine Tendenz - ich nenne nur das Stichwort political correctness" - , bestimmte Fragen einfach nicht mehr zuzulassen oder bestimmte Forschungsthemen mit einem Tabu belegen zu wollen: die Biotechnologie ist ja ein gutes Beispiel. Erst kürzlich hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in einem eindringlichen Gutachten auf Hemmnisse und Widerstände aufmerksam gemacht. Aber es ist eben ein Unterschied, ob ich wissenschaftliche Ergebnisse konkret anwende - hier gibt es sicherlich Grenzen, die in ethischen Überlegungen wurzeln -, oder ob ich prinzipielle Forschungsverbote erlasse. Zur Freiheit der Wissenschaft gehört eben unmittelbar das vorurteilslose Fragenkönnen und vor allem Fragendürfen. Der einzige Maßstab für die Freiheit der Wissenschaft und damit zugleich für die Freiheit der Lehre in ihren verfassungsrechtlichen Grenzen bleibt die Qualität dessen, was sie forscht und lehrt. Und diese Qualität bestimmt sich - hier hat der Wettbewerbsbegriff seinen originären Sinn - im Wettbewerb zwischen den Hochschulen, zwischen den Professoren und Forschungsteams im nationalen und internationalen Vergleich. Freiheit ist daher gerade nicht Willkür und Laissez-faire, sondern bedeutet Bindung an Qualität und Korrektiv durch wissenschaftliche Kritik. Es gehört daher zum Kern der freien Universität, daß sie unmittelbar etwas mit Profil, mit Konkurrenz, mit Wettbewerb zu tun hat, und daß gerade in der scientific community der Drang, besser zu sein als der andere, das schon homerische aien aristeuein kai hypeirochos emmenai allon" (Immer der Beste zu sein und tüchtiger zu sein als die anderen "), die wissenschaftliche Leistung motiviert und fördert. Die Vorstellungen von der Gleichheit aller Universitäten", die wir in Deutschland bis heute pflegen, war immer eine Fiktion, die durch die Realität widerlegt wird: Es gibt nun einmal gefragte und weniger gefragte Hochschulen, es gibt gefragte und weniger gefragte Lehrstühle, und bei aller Fragwürdigkeit, die Ranking-Listen an sich haben, differenzierende Signale vermitteln sie schon. Schließlich gehört es für mich zum Ethos des Hochschullehrers - sit venia verbo, aber wir dürfen auf diesen selbstverpflichtenden, dem Amt verhafteten Begriff nicht verzichten -, daß auch die Qualität der Lehre sich an entsprechenden, auf Konkurrenz angelegten Maßstäben orientiert. Hochschullehrer-Sein ist kein Job"; nicht nur äußerlich bleibt die Berufung" verbunden mit Freiräumen - Freiräumen, die besondere Verantwortlichkeit begründen! Wer Hochschullehrer wird, hat ja nicht im Blick, daß er seinem Hobby frönen kann oder die offiziell geringe Zahl von Arbeitszeitstunden. Üblicherweise ist er Wissenschaftler mit Leib und Seele, wobei ihn Lehre wie Forschung gleichermaßen faszinieren, mit dem Drang, seine dafür vorhandenen Talente voll zu entfalten. Sollte ein so beschriebener Hochschullehrer etwas gegen leistungsorientierte und differenzierte Bezahlung haben? Aufgabe akademischer Lehre ist es, Umgang mit Wissenschaft zu vermitteln und dadurch Wissenschaft personell zu perpetuieren. Zielgruppe sind künftige Führungskräfte, sowohl der eigene Nachwuchs wie auch Führungspersonen für alle Bereiche der Gesellschaft, deren Werdegang durch den Umgang mit Wissenschaft geprägt wird und die durch diese Prägung auf ihre künftige Rolle in Staat und Gesellschaft vorbereitet werden. Dafür hat man zu Recht den Begriff der Berufsfähigkeit" als Ziel universitärer Bildung und Ausbildung geprägt und damit von der Berufsfertigkeit" bewußt abgesetzt. Damit klingt das Thema Studenten und Studium" an. Dieses Thema prägt den Geist und die Atmosphäre der Universität mit. Es ist das historische Erbe der deutschen Universität, ihre Studierfreiheit eher extensiv auszulegen, und ich meine, man sollte auch heute den jungen Menschen nicht alles abnehmen. Nichts gegen mehr Beratung, gegen mehr Transparenz und klarere Studienstrukturen, auch nichts gegen Entrümpelung" von Studiengängen, nichts gegen Zwischenprüfungen, die ja in allen Diplom-Studiengängen verankert sind, auch für Magister- und Staatsexamenskandidaten. Doch eine zunehmende Verschulung, möglichst noch mit dem Argument, im Ausland halte man es ebenso, scheint mir der falsche Weg. Verantwortung entwickelt sich eben nur im rechten Gebrauch der Freiheit, und die Selbstverantwortlichkeit des Studenten bleibt ein hohes, besonderes Gut der Universitätsbildung, auch wenn Betreuung" für viele bequemer sein mag. Freilich - das muß man den Studierenden auch immer wieder deutlich sagen: Das Risiko der Freiheit ist das Scheitern, im Studium wie beim Eintritt in den Arbeitsmarkt, und in einer Zeit, da die Universitäten mit fadenscheinigen Argumenten noch weiter geöffnet werden sollen, erhöht sich dieses Risiko naturgemäß. Wenn Werner Kaltefleiter im Zusammenhang seiner Theorie von der Mediokritätsspirale" darauf verweist, daß von den fast zwei Millionen Studierenden etwa vierzig Prozent studierunfähig sind, ist die Blockade von Studienplätzen für Studierfähige natürlich unzumutbar. Wie kann man unter solchen Bedingungen erwarten, daß den angehenden Wissenschaftlern das Know-how zur Selbständigkeit im Studium nicht vermittelt wird und nur fünfzehn Prozent diesen Schritt in die Selbständigkeit wagen? Fassen wir diese einleitenden Überlegungen zusammen, so ergeben sich drei grundlegende Elemente einer freien Universität, die einem Ordnungsrahmen zugrunde liegen müssen:
Diese drei Elemente müssen - um jetzt überzuleiten - in einem Ordnungsrahmen nicht nur gesichert, sondern auch stetig gefördert werden. Denn angesichts dieser zunächst sehr allgemeinen und an Idealvorstellungen orientierten Überlegungen ist zugleich klar, daß sich die Universität nicht im luftleeren Raum bewegt, sondern in einem gesellschaftlichen und politischen Rahmen, in dem einerseits diese Freiheit ermöglicht und gefördert werden muß, innerhalb dessen aber zugleich auch bestimmte Erwartungen an die Universität gestellt werden. Natürlich können Gesellschaft und Staat nicht alles und jedes, was forschenswert erscheint, gleichermaßen finanzieren und ausstatten: Hier müssen gerade unter dem Aspekt Innovation" und Ökonomie" Prioritäten gesetzt werden. Und überall dort, wo man es mit Menschen zu tun hat - hier mit Professoren, Rektoren, Bildungspolitikern, den Studenten und Abnehmern der Hochschulabsolventen -, stellen sich Unzulänglichkeiten ein, die allgemein-menschlich sind und von denen kein Berufsstand ausgenommen werden kann: Faulheit, Gleichgültigkeit, Besitzstandswahrung, Wahrung von Standesinteressen, ideologische Obsessionen diverser Art usf.. Wo kommen sie sonst nicht auch vor? Ein Ordnungsrahmen muß dieser conditio humana gerecht werden, er muß also
Ich sehe dabei vier Regelungsbereiche, die für mich zentral sind: Unabdingbar gehört die gesetzliche Garantie und Fortschreibung der Hochschulautonomie zu diesem Ordnungsrahmen: Die grundgesetzlich geschützte Hochschulautonomie (Art. 5 Abs. 3 GG) meint nach herrschender Meinung die Kompetenz, alle Verwaltungsmaßnahmen, die mit Forschung und Lehre sachlich unmittelbar zusammenhängen, eigenverantwortlich und weisungsfrei durch eigene Organe wahrzunehmen". Es hat sich hier wie auch überall die lähmende Tendenz eingeschlichen, zu verbürokratisieren, zu verpolitisieren. Ministerialbüro- kratien und Landtage neigen dazu, immer mehr Kompetenzen an sich zu ziehen und damit immer stärker durch Verrechtlichung und Verwaltung zu belasten. Diese Regelungsdichte zurückzuführen, ist der erste entscheidende Punkt und zugleich die vornehmste Aufgabe eines neuen Hochschulrahmengesetzes, das auch entsprechende Ländergesetze zur Folge haben sollte. Freilich sollte man auch die Grenzen und Gefahren notwendiger Deregulierung nicht übersehen: Das Thema wird diskutiert im Zusammenhang mit einer geforderten Experimentierklausel", aktuell im Zusammenhang mit Globalhaushalten" und neuen Leitungsstrukturen, die auf eine Stärkung der Dekane und Rektoren beziehungsweise Präsidenten hinauslaufen und neue Leitungsgremien vorsehen. In diesem Kontext kommt es jetzt zu einer bemerkenswerten Koalition von Bayern und Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines geplanten Hochschulrates". Eine Experimentierklausel" hat auf den ersten Blick etwas Reizvolles, assoziiert sie doch Vielfalt, Innovation und Lebendigkeit. Aber sie hat natürlich auch Grenzen. Sie birgt nämlich die Gefahr, daß dann jedes Land unter Berufung auf sie macht, was es will; deshalb lehnt bekanntlich Minister Rüttgers eine solche Generalklausel in seinem novellierten Hochschulrahmengesetz (HRG) ab. Im Falle einer Generalklausel wäre daher genau festzulegen, worauf sie sich beziehen soll und wo Einheitlichkeit und damit Vergleichbarkeit auch weiterhin gewährleistet sein müssen. Es ist heute viel von global" die Rede, und dazu gehören auch sogenannte Globalhaushalte. Landauf, landab wird für diese Idee plädiert, und wenn man damit meint, von der üblichen kameralistischen Haushaltsführung wegkommen zu können, ist der Gedanke sicher zu begrüßen. Dabei muß man freilich auch betonen, daß die staatliche Finanzierung der Universität unaufgebbar bleibt. Die Erfahrungen etwa der Oldenburger Hochschule, die über ihre Gelder weitgehend selbst entscheidet, bedürfen einer Auswertung, auch weitere gegenwärtig laufende Modellversuche. Denn ein Globalhaushalt unter dem Stichwort Haushaltsautonomie" ist gerade heute, angesichts leerer Kassen, mit dem Verdacht verbunden, der Staat wolle sich seiner finanziellen Verantwortung Schritt für Schritt unter Hinweis darauf entledigen, daß die Universität ja selbst für die sinnvolle Verwendung ihrer Gelder zuständig sei, und über eine Grundausstattung" hinaus müsse weiterer Finanzbedarf dann eben durch Sponsoring" und Fundraising" gedeckt werden. Ich bin mir nicht sicher, ob dann ausbrechende Verteilungskämpfe innerhalb der Universität einer mehrheitlichen Zuweisung von Geldern von oben" vorzuziehen wären - aber solche Überlegungen sind sekundär gegenüber der prinzipiell staatlichen Aufgabe, die Finanzierung der Universitäten zu sichern. Sinnvoll wäre daher die Abschaffung kameralistischer Haushaltsführung mit Dezemberfieber" und der Nichtübertragbarkeit eingesparter Gelder. Sinnvoll wäre sicher auch, daß ein Teil der staatlichen Zuwendungen zur Bestimmung jeweils eigener Schwerpunkte und Profile selbstverwaltet eingesetzt werden: Nicht vertretbar wäre hingegen ein langsamer Abschied des Staates aus der finanziellen Verantwortung. Es kommt überall, so auch hier, auf das richtige Maß an. Unmittelbar damit verbindet sich die Frage der Leitungsstrukturen unserer Universitäten. Daß die Stellung des Dekans und der Hochschulleitung verstärkt werden müssen, gehört ebenfalls zum Allgemeingut der aktuellen Diskussion, unter dem Leitbild: effektiveres Hochschulmanagement, Entscheidungskompetenz bei Verteilungsprozessen und Profilsetzung. Ich warne freilich davor, die Hochschule als Korporation mit Verweis auf diese neuen Verantwortlichkeiten dann insgesamt aus der Verantwortung zu entlassen und sie nur auf einige wenige Schultern zu legen. Das mag zwar positive Konsequenzen für eine allzu ausufernde Gremienwirtschaft haben. Aber die deutsche Universität war von Anbeginn an korporativ verfaßt, das heißt der Idee verpflichtet, jeder Hochschullehrer wäre auch in der Lage, in der Hochschulselbstverwaltung mitzuwirken. Ich halte diesen Grundsatz, jeden an der Verantwortung zu beteiligen, jedenfalls die weiterbestehende Möglichkeit dafür, für sehr wesentlich - und es wäre auch hier darauf zu achten, daß diese Balance nicht durch neue administrative Konzentration nach der einen Seite kippt. Ich weiß nicht, ob wir eine Universität wollen, in der einige alles bestimmen und der große Rest sich nur noch um sich selbst kümmert. Ich empfehle, nicht an dem Grundsatz der korporativen Verfassung der Universität zu rütteln, weil ich die Universität immer noch als eine durch die ihr Angehörigen verkörperte Verantwortungsgemeinschaft" bewerte - und Verantwortung schließt eben nicht nur Verantwortung für das eigene Fach und die eigene Disziplin und die eigene Forschung, sondern auch für das Wohl der gesamten Universität ein. Hier kommt daher wieder das bereits beschworene Ethos ins Spiel. Ich würde dieses gemeinwohlbezogene Ethos ungern als Folge von Verantwortungkonzentration außer Kraft gesetzt sehen. Vor diesem Hintergrund sei auch Zurückhaltung gegenüber einem Hochschulrat" angebracht, der den Universitäten zur Seite gestellt werden soll. Ich sprach bereits von den Überlegungen, die Bayern und Nordrhein-Westfalen gemeinsam anstellen . In Vechta hat man damit offenbar keine guten Erfahrungen gemacht, und so ganz ist ja auch nicht zu Ende gedacht, was ein solcher Hochschulrat eigentlich bewirken soll. Soll er die Anbindung der Hochschule an das gesellschaftliche Umfeld, insbesondere die Wirtschaft verstärken? Soll er Sponsoring und Einwerbung von Drittmitteln erleichtern? Das wäre sicher zu begrüßen, gegen eine nur beratende und das gesellschaftliche Umfeld erschließende Funktion wäre sicher nichts einzuwenden. Soll er auch steuernd in die Finanzverteilung und Profilbildung der Hochschule eingreifen können, oder in Angelegenheiten von Forschung und Lehre, bei Berufungen tätig werden? Man wird durchaus unterstellen dürfen, daß je nach politischer Landschaft auch unterschiedliche Vorstellungen darüber herrschen, welche gesellschaftlichen Gruppen und Couleurs einem solchen Rat angehören sollten. Man wird daher sehr genau hinsehen müssen, was ein solcher board" im einzelnen bewirken soll. Zu diesem Ordnungsrahmen gehört zweitens die ordnungspolitische Möglichkeit, incentives" vorzusehen, also Anreize für die Qualität in Forschung und Lehre, insbesondere in der Lehre: Zu meiner Zeit gab es noch Hörgelder, die immerhin ein Anreiz für Professoren waren, auch die großen Grundvorlesungen für Anfänger zu halten. Dieses Institut ist später mit dem Argument abgeschafft worden, es benachteilige die kleinen Fächer, und wurde durch entsprechende Pauschalen ersetzt. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, lehrleistungsbezogene incentives" in einen solchen Ordnungsrahmen wieder einzubauen, die dann freilich durch entsprechende Evaluationsmaßnahmen, an denen die Studenten durchaus beteiligt werden sollen, ergänzt werden müßten. Den Gedanken der Evaluation, der in der aktuellen Diskussion ebenfalls eine große Rolle spielt, halte ich im Grundsatz für richtig, traue aber interner Evaluation an den Hochschulen vergleichsweise wenig. Eine solche interne Evaluation müßte daher ergänzt werden durch externe Evaluationen. Hier wären Parameter zu entwickeln, die eine solche Evaluation auch für den Vergleich im Sinne von Ranking sinnvoll erscheinen lassen. Wir haben an den ostdeutschen Universitäten nach der Wende intensiv evaluiert, und das war sicher notwendig. Solche Evaluationen würden auch den westlichen Hochschulen da und dort recht gut tun. Denn das könnte endlich den Abschied von der bereits monierten fiktiven Gleichheit" der Universitäten einleiten, die wir den Hochschulen bis heute offiziell unterstellen. Unsere Universitäten sind nicht gleich. Insofern sind in einem solchen Ordnungsrahmen für eine freie Universität alle Möglichkeiten erwünscht, die diesen Wettbewerb um Qualität fördern. Dazu gehört auch ein entsprechendes Dienstrecht für das Hochschulpersonal. Ich will jetzt hier nicht auf die Einzelheiten der Diskussion um die Rechtsstellung des Personals, insbesondere der Professoren an unseren Universitäten eingehen. Gegen ein neues Dienstrecht ist jedenfalls nichts einzuwenden. Aber es bleibt unerläßlich, daß Professoren in der Regel, wie auch Lehrer, Beamte bleiben. Professoren verteilen Berechtigungen, die der Bedeutung einer Zollerklärung mindestens vergleichbar sind, und sie müssen schon deswegen in einer besonderen Treuepflicht verbleiben, die auch von oben" angemahnt werden kann. Das hindert freilich nicht, darüber nachzudenken, ob nicht auch im Rahmen eines solchen eigenen Dienstrechtes entsprechende Anreize vorgesehen werden müssen, also ein Grundgehalt und eine Leistungszulage, die sich ebenfalls wieder nach objektivierbaren Maßstäben bemißt, und in die eine Evaluation natürlich ebenfalls eingehen muß. Es ist eher abschreckend für den wissenschaftlichen Nachwuchs, wenn er sich, hat er sich mit einundvierzig, zweiundvierzig Jahren zur Habilitation vorgekämpft, nun erneut Unsicherheiten als Professor auf Zeit" stellen muß. Aber ich weiß, es gibt hier auch eine Reihe guter Gegenargumente. Was nämlich schrecken muß, sind Erfahrungen mit einzelnen Hochschullehrern, die sich mit der Übernahme eines Lehrstuhles weiterer wissenschaftlicher und (oder) pädagogischer Dynamik nicht mehr verpflichtet fühlen. Eine Kombination von Grundgehalt und Leistungszulagen - eventuell wiederum erweitert um Hörgelder bei entsprechender Lehrleistung - wären durchaus Möglichkeiten, das Engagement der Hochschullehrer auf diesem Felde durch ordnungspolitische Maßnahmen und eben nicht durch Restriktionen zu verbessern. Schließlich wäre in diesem Zusammenhang auch nichts dagegen einzuwenden, den Universitäten grundsätzlich das Recht einzuräumen, Studiengebühren zu erheben. Mit der Formulierung wird schon deutlich, daß dieses Recht den Universitäten eingeräumt werden kann, was aber nicht heißt, daß alle Universitäten auch davon Gebrauch machen. Vielmehr könnten Studiengebühren zugunsten besonders exzellenter Fachbereiche, die durch ihr Angebot werben können, durchaus dazu beitragen, den Wettbewerb durch finanzielle Anreize zu erhöhen, die dann freilich auch der sächlichen und personellen Ausgestaltung des jeweiligen Fachbereichs zugute kommen müssen und nicht etwa staatlicherseits dazu benutzt werden dürfen, Zuwendungen für die Universität zu senken. Warum sollen hier nicht Experimente ermöglicht werden? Zu diesem Ordnungsrahmen gehört schließlich drittens das Recht und die Pflicht der einzelnen Universität, sich an der Auswahl ihrer Studenten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu beteiligen: Wir nehmen seit Jahren hin, daß sich die Strukturen innerhalb des Bildungswesens immer weiter verzerren. Wir kennen die unschönen Bilder: überfüllte Hörsäle, verschleppte Prüfungen, Massenseminare, in denen die persönliche Begegnung mit dem Dozenten kaum mehr möglich ist. Zugleich verstärken sich Zukunftsängste, die mit den weiter schwindenden Chancen am Arbeitsmarkt zusammenhängen. Die Universität scheint überfordert:
Das alles paßt natürlich nicht zusammen. Ich will mit aller Deutlichkeit sagen: Es kann nicht Aufgabe der Universität sein, Arbeitslosenstatistiken zu verbessern und sich zu Wärmehallen" degradieren zu lassen, nur mit dem Hinweis darauf, die anderen Systeme könnten die jungen Leute derzeit nicht mehr auffangen. Zum Ordnungsrahmen einer freien Universität gehört daher für meine Begriffe primär, daß sich die Universitäten ihre Studenten wenigstens zum großen Teil unter Berücksichtigung der rechtlichen Situation selbst aussuchen können. Gerd Roellecke hat einmal den inzwischen - zugegebenermaßen gewagten - Vergleich gewagt, neben den Universitäten seien es nur noch die Gefängnisse, die ihre Insassen nicht selbst aussuchen könnten. Mir scheint hier ein zentrales Ordnungselement zu liegen, das dann auch Rückwirkungen auf die Schule und die Qualität des Abiturs haben wird, wenn eine solche Selbstauswahl, orientiert an Abiturnoten und Fächergewichtung in der Oberstufe zugunsten des gewählten Studienfaches, erst einmal stattfindet. Das entscheidende Moment, an dem die Hochschulen heute kranken, ist doch die uneingestandene, manchmal aber auch offen eingestandene Tatsache, daß zu viele Studenten, die den Anforderungen eines Studiums nicht gewachsen sind, unsere Hochschulen bevölkern. Viele scheuen sich aus begreiflichen Gründen, diese einfache Tatsache offen anzusprechen, weil wir über Begabung und Begabungsdifferenzierung nicht mehr reden wollen. Zugleich aber wird bei Hochschulrektorenkonferenzen und anderen Professorentreffen immer die Zahl von einem Drittel durch den Raum geraunt. Das würde immerhin über 600.000 Studenten betreffen. Es wäre freilich politisch nicht mehr vertretbar, wollte man zu den Zahlen der sechziger Jahre zurück. Daher muß man dieses ordnungspolitische Element, das natürlich Wettbewerb und Konkurrenz weiter erhöht, unmittelbar einbetten - viertens - in weitere Differenzierung im Hochschulbereich. Viele junge Menschen wollen gar kein Vollstudium aufnehmen. Sie wollen berufspraktisch ausgebildet werden, sie wollen vielleicht nur temporär mit der Wissenschaft in Kontakt kommen, sie wollen vielleicht auch nur ein wenig von der wissenschaftlichen Welt schnuppern", um sich dann, in welcher Form auch immer, auf den Arbeitsmarkt zu begeben. Die Frage ist, ob das in den ja nicht ganz billigen Universitäten geleistet werden muß. Ich habe es immer für einen sinnvollen Gedanken gehalten, den tertiären Bereich dadurch zu entzerren, daß mehr Ausbildungswege neben der Universität eingeführt werden, etwa im Fachhochschulbereich, durch Berufsakademien, durch Verlängerung des dualen Systems in den tertiären Bereich hinein und integrierte oder kooperative Studienangebote, die die Universität entlasten und damit wieder auf ihre eigentliche Rolle zurückführen, nämlich hochtheoretisch ausgebildetes Führungspersonal auszubilden. Dann würden sich auch die Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt und die Folgen für die sozialen Sicherungssysteme zumindest mildern lassen. Ich plädiere daher für eine weitere Ausfächerung innerhalb des tertiären Bereichs, wie im Eckwertepapier von Bund und Ländern vom Mai 1993 ja auch vorgesehen, durch Ausbau der Fachhochschulplätze und weiterer Möglichkeiten: hier ist Innovation gefragt. Es ist das verkehrteste Signal, das wir geben könnten, wenn wir auf diese Differenzierung in Folge temporärer finanzieller Schwierigkeiten verzichten würden. Wir können die Universitäten nicht nur durch Auswahl der Studienanfänger, wir können sie vor allem auch dadurch entlasten, daß wir mehr Möglichkeiten neben der Universität schaffen, in denen junge Menschen ihre Begabungen und Neigungen in kürzerer Zeit entfalten können und die sich flexibel auf die sich rasch wandelnden Anforderungsprofile der Wirtschaft einstellen können. Ich halte es daher für ganz wesentlich, daß Bund und Länder diese Linie wieder aufnehmen und fortsetzen und damit eine spezifische Rollenbeschreibung der Universität im Vergleich zu anderen Hochschul- und Ausbildungsformen vornehmen, die dieser Differenzierung Rechnung trägt. Lassen Sie mich meine Gedanken in vier Fragen zusammenfassen: Erste Frage: Hat der Föderalismus versagt? - Ich denke, daß einerseits das Hochschulsystem in der Bundesrepublik Deutschland - allein schon, um die Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen sicherzustellen - ein Mindestmaß an Einheitlichkeit aufweisen muß, ich glaube aber auch, daß sich ein lebendiger Wettbewerb zwischen den Bundesländern um bessere Qualität von Studium, Forschung und Lehre kaum stattgefunden hat, trotz mancher Bemühungen einzelner Länder. Ich will nicht mißverstanden werden. Es geht mir nicht nur um einen Wettbewerb zwischen Bundesländern in der Hochschulpolitik, es geht mir um einen verstärkten Wettbewerb zwischen den einzelnen Hochschulen und sogar zwischen einzelnen Fakultäten. Zweite Frage: Ist mehr Freiheit für die Hochschulen erstrebenswert? Ja! Das künftige Hochschulrahmengesetz soll zu Recht den Hochschulen mehr Gestaltungsfreiheit einräumen, wenngleich die Frage angesichts des Funktionierens mancher Gelehrtenrepublik" berechtigt ist, ob nicht auch mehr Freiheit zu (noch) mehr Chaos führen kann. Die Grundidee ist sehr zu unterstützen, daß mehr Wettbewerb zwischen den Hochschulen ermöglicht werden muß. Im Bund-Länder-Verhältnis müßte aber auch die Frage diskutiert werden, warum der Bund - was durch eine Verfassungsänderung ermöglicht wurde - Kompetenzen für den Hochschulbau wahrnehmen muß, obwohl es sich hier doch nach den Grundprinzipien des deutschen Kulturföderalismus hier um eine reine Landesangelegenheit handeln müßte. Dritte Frage: Ist Humboldt tot? Nein, aber die Universität zu Zeiten Humboldts ist unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich. Meines Erachtens sollte von dem Spezifikum der deutschen Hochschultradition nicht abgegangen werden, nämlich von der prinzipiellen Forderung nach Einheit von Forschung und Lehre. Das Proprium der Hochschulpolitik muß sein und bleiben - ich sagte es schon -, die Studenten nicht berufsfertig, aber berufsfähig zu machen. Forschungshochschule und Ausbildungshochschule dürfen keine Widersprüche sein. Differenzierende Angebote wie Fachhochschulen oder Berufsakademien und kooperative Studiengänge - ich sprach hiervon - müssen die wissenschaftlichen Hoch- schulen entlasten. Und: mit technokratischen Entscheidungen allein ist keine Hochschulreform getan. Die höheren wissenschaftlichen Anstalten", so formulierte es Wilhelm von Humboldt, müssen Brennpunkte für die moralische Kultur der Nation" sein. Vierte Frage: Ist Platon tot? Diese Frage wird Sie vielleicht überraschen. Aber: Es ist Rüttgers voll zuzustimmen, daß wir auf dem Wege zu einer Wissensgesellschaft sind. Zu Recht wird darauf hingewiesen, daß sich alle fünf bis sieben Jahre das weltweit verfügbare Wissen verdoppelt. An jedem Arbeitstag werden etwa 20.000 wissenschaftliche Aufsätze weltweit veröffentlicht. So argumentiert Dr. Rüttgers: Wissen ist zum wichtigsten, aber auch schnell veraltenden Rohstoff" geworden." Im Zeitalter des Computer und des World Wide Web" ist dieser Hinweis mehr als nur notwendig, aber ich füge hinzu: Es gibt auch einen literarischen, historischen, philosophischen und theologischen Wissensbestand, der sich durch die Wissensexplosion - die vor allem ein technisches und ein naturwissenschaftliches Phänomenon darstellt - nicht entscheidend verändert. Es gibt auch Wissensbestände - so meine zentrale These -, die eine wichtige Orientierungsfunktion für unsere Gesellschaft auch in der Zukunft haben, die eben nicht obsolet werden. Die Frage ist, ob wir uns eine Gesellschaft leisten können, die von den geistigen Grundlagen unserer abendländischen Kultur immer weniger weiß. Man mag Platon mögen oder nicht - aber er veraltet nicht. Achtung: die verlorengegangenen Fußnoten werden noch nachgeliefert. | |||||||||||||||||||||||||||||