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aus: Rheinischer Merkur Nr. 30, 27. Juli 2001 Zuwendung erwünscht Parteienfinanzierung/ Die Wedel-Kommission hat gut gearbeitet. Ihre Vorschläge reichen aber nicht Von Gerd Langguth Parteien brauchen Geld, viel Geld. Im Vergleich zu den Werbeetats großer Firmen sind sie, die ja auch ein Produkt" verkaufen wollen und im Sinne einer pluralen Demokratie auch sollen, eher unterbemittelt. Und doch gibt es trotz dieser rationalen Einsicht Unbehagen. Was wird von dem in diesen Tagen veröffentlichten Achtzig-Punkte-Katalog einer beim Bundespräsidenten angesiedelten Kommission umgesetzt? Die Parteien allesamt in gewissen Sinne auch unter diskreter Mitwirkung der Grünen haben in der Vergangenheit wenig zu einer transparenten Parteienfinanzierung getan. Ein Blick auf das derzeit gültige Parteiengesetz macht klar, was passierte: Die Schatzmeister der Parteien hatten sich vor der letzten Änderung zusammengetan; alle beteiligten Parteien legten ihre besonderen Interessen dar, der jeweiligen Gegenseite wurden augenzwinkernd entsprechende juristische Schlupflöcher zugestanden, Umgehungstatbestände in gemeinsamer Komplizenschaft geradezu ermöglicht. Heraus kam ein in sich widersprüchliches Produkt eines Gesetzes mit nur scheinbaren Klarheiten. Wenn sich alle, seinerzeit an diesem Prozeß beteiligten Schatzmeister zu ihrer Mitverantwortung bekennen würden, wäre das aufrichtig. Wahrscheinlich war deshalb die SPD am Anfang eher zögerlich, einen Untersuchungsausschuß wegen der CDU-Spendenaffäre zu fordern.
Transparenz gefragt Im Artikel 21 des Grundgesetzes heißt es: Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit". Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil 1992 erstmals anerkannt, dass die staatlichen Finanzleistungen an Parteien nicht nur der Finanzierung der Wahlkämpfe dienen, sondern auch generell der Unterhaltung von Parteistrukturen. Drei zentrale Aspekte hat das Bundesverfassungsgericht in seiner zentralen Rechtssprechung benannt. Erstens muß die Staatsfreiheit der Parteien gewährleistet sein. Deshalb müssen stets die Eigenmittel" einer Partei die staatlichen Zuwendungen übersteigen. Zweitens sind die Chancengleichheit der Parteien und drittens die Transparenz Vorgaben, an denen sich der Gesetzgeber orientieren muß. Im Interesse der Parteien mss es liegen, sich stärker aus Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren doch bei allen Parteien sind die Mitgliedszahlen rückläufig! So sind die Parteien auch auf Spenden angewiesen. Interessanterweise gibt es zwar in Deutschland im Verhältnis zu den anderen europäischen Staaten eine bemerkenswerte Transparenz bezüglich der Parteifinanzen, die Offenlegungspflichten für die Spendenherkunft ist in Deutschland jedoch weniger strikt als in manchem anderen Land. Die Kommission beim Bundespräsidenten hat insgesamt eine sehr gute Arbeit geleistet nimmt man als Maßstab, daß auf der Basis des bisherigen Parteiengesetzes Klarstellungen und Fortschreibungen erfolgen sollten. Es ist sogar frappierend, wie sehr die Vorschläge dieser Kommission mit dem von dem Rechtspolitiker Norbert Röttgen für die CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf darin übereinstimmen, das parteienspezifische Sonderrecht in der Rechenschaftslegung abzuschaffen. Einen wichtigen Unterschied gibt es bezüglich der Unions-Forderung, wonach die wirtschaftliche Betätigung von Parteien stark eingeschränkt werden soll. Hier macht es sich die Präsidentenkommission nach der Devise, die Parteien seien grundrechtsberechtigt wie alle Bürger auch, ziemlich einfach. Doch ist die staatliche Parteienfinanzierung ein Privileg, das sich nur aus einer besonderen verfassungsrechtlichen Stellung der Parteien ergibt. Ein enormes Parteivermögen bringt anderen, gerade jungen Parteien enorme Wettbewerbsnachteile gegenüber konkurrierenden Parteien. Diese Frage ist juristisch schwierig, weil es ein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Eigentum gibt. Kritisch ist vor allem der Kommissionsstandpunkt zu den SPD-Medienbeteiligungen: Ein etwaiger beherrschender Einfluß von Parteien auf die Presse aufgrund von Beteiligungen im Bereich der Printmedien wäre im Übrigen vorrangig mit den Mitteln und nach den allgemeinen Maßstäben des Kartellrechts und des Presserechts einzudämmen", heißt es in einer Empfehlung. Das Kartellrecht regelt jedoch nur die Gefährdung durch eine wirtschaftliche Übermacht, nicht die politische Übermacht, die auch mithilfe publizistischer Organe entstehen kann.
Zeitungsbeteiligungen der SPD So wurde errechnet, dass die Zeitungen, an denen die SPD beteiligt ist, immerhin eine tägliche Auflage von etwa 2,5 Millionen Exemplaren hat. Im kleineren Maßstab ist das bereits eine Verbulosconisierung" Deutschlands. Vielfach ist den Lesern diese ökonomische Abhängigkeit von einer Partei gar nicht bewusst. Der Vorwurf der Manipulation ließe sich nur ausräumen, wären die betreffenden Zeitungen dazu verpflichtet, sichtbar für jeden Leser die Beteiligungsverhältnisse offenzulegen. Die zweite Hauptdifferenz zu den übrigens durch die Wähler inzwischen politisch stark abgestraften Unionsparteien - bezieht sich auf die Frage der Einführung eines speziellen Straftatbestands der vorsätzlich falschen Rechungslegung. Hier kam die Kommission den Unionsparteien indes entgegen, dass eine entsprechende Strafbewehrung nicht für die ehrenamtlich Tätigen Schatzmeister unterhalb der Landesverbände gilt. Wirklich radikale Vorschläge hat die Kommission nicht unterbreitet. Zwei Beispiele: Es wäre zu überlegen, ob nicht analog zum amerikanischem Modell einer Federal Election Commission"(FEC) eine ähnliche, kleine Behörde mit richterlicher Unabhängigkeit beim Bundespräsidenten angesiedelt sein sollte. Damit ließe sich das hohe Ansehen der Institution des Bundespräsidenten auf die Arbeit einer solchen Einrichtung übertragen, die Zahlungsvorgänge in den Parteien könnten damit eher objektiviert und unerlaubte Einflussspenden verhindert werden. Der unter politischem Druck stehende Bundestagspräsident jedenfalls ist als Aufsichtsbehörde ungeeignet. Zweitens: Es ist nicht einzusehen, dass die Wahlen zu den Verfassungsorganen von Bundesländern aus Finanzmitteln des Bundes bestritten werden. Bei Landtagswahlen handelt es sich eindeutig um eine staatliche Aufgabe der Länder, nicht des Bundes. Es ist keinesfalls sicher, dass die Kommissionsvorschläge noch vor den kommenden Bundestagswahlen im Herbst 2002 umgesetzt werden. In der SPD etwa gibt es unterschiedliche Auffassungen selbst zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Bei aller Transparenzrhetorik kann davon ausgegangen werden, dass alle Beteiligten ganz froh sind, wenn mancher Kommissionsvorschlag möglichst lange Makulatur bleibt. | |||||||||||||||||||||||||||||