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EurActiv, Dienstag 7 Juli 2009 Politologe befürchtet bewusste VerzögerungLissabon und die schallende OhrfeigeViele Fragezeichen wirft nach Ansicht von Gerd Langguth das Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag auf. Der Bonner Politologe findet, dass es sich nicht in allen Punkten am Grundgesetz orientiert. EurActiv.de: Wie ordnen Sie das Lissabon-Urteil der Verfassungsrichter ein? LANGGUTH: Das Urteil wird europäische Geschichte schreiben. Das Verfassungsgericht genießt weit über Deutschland hinaus hohes Ansehen. Es ist bemüht, Grenzen der europäischen Integration aufzuzeigen und den Nationalstaat des 19. und 20. Jahrhunderts zu retten - vor dem Versuch einer echten europäischen Integration mit vertieften demokratischen, gesamteuropäischen Strukturen. EurActiv.de: Trug es zur Klärung bei? LANGGUTH: Ja, aber das Urteil wirft auch viele Fragezeichen auf. Denn die bisherige Staatsräson der Bundesrepublik war auf eine Integration Deutschlands im Rahmen eines sich vereinigenden Europas angelegt. Von Adenauer bis Kohl wurde immer noch die Zielsetzung der Vereinigten Staaten von Europa postuliert. Dem setzt das Verfassungsgericht jetzt deutliche Schranken. EurActiv.de: Trotzdem: Kann man es als europafreundliches Urteil gelten lassen? LANGGUTH: Nein. Das oberste deutsche Gericht hat zwar dem Vertrag von Lissabon zugestimmt, wegen der zahlreichen Auflagen und Handlungsanweisungen ist es jedoch kein sehr europafreundliches Urteil. Und ich sehe auch nicht, dass es sich in allen Punkten aus dem Grundgesetz ableiten lässt. EurActiv.de: Wieso nicht? LANGGUTH: In der Präambel des Grundgesetzes heißt
es, dass Deutschland "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa
dem Frieden in der Welt zu dienen hat". Ich vermag die Form der
Integrationsbegrenzung durch das Verfassungsgericht nicht nachzuvollziehen.
Diese Begrenzung richtet sich gegen den ausdrücklichen Auftrag zur Vereinigung
Europas in der Präambel. Auf mich wirkt das Urteil eher europaskeptisch. Die
Richter erwecken den Eindruck, als sei die europäische Integration gegen die
Souveränität des Nationalstaates gerichtet. Dabei ist die europäische
Integration die einzige Chance, die Souveränität der Mitgliedstaaten in einer
zahlenmäßig explodierenden Weltbevölkerung zu garantieren. Als positiv ist sicherlich zu werten, dass sich der Deutsche Bundestag auf seine europapolitische Verantwortung besinnen muss. Es wird jetzt vermehrt in wichtigen Fragen – etwa bei der Entscheidung über die Erweiterung der Europäischen Union – um das Rechtsinstitut des Parlamentsvorbehalts gehen. Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene sehr viel weniger flexibel agieren können. Durch die generelle Zustimmung des Gerichts zum Lissabon-Vertrag ergibt sich übrigens juristisch ein Dilemma: Verfassungsrechtliche Vorbehalte, wie sie im Urteil genannt werden, sind aus EU-Sicht unbeachtlich. Denn es handelt sich nach Inkrafttreten um einen völkerrechtlich gültigen Vertrag. Nota bene: Ob im Lichte dieses Urteils überhaupt die Einführung des Euro möglich gewesen wäre, sei angesichts des Versuchs des Gerichts, klare Souveränitätskriterien aufzustellen, einmal dahingestellt. Kaum eine Entscheidung hebelt mehr die Souveränität eines Mitgliedsstaates aus wie eine gemeinsame Währung. EurActiv.de: Zum jüngsten Vorstoß der CSU: Kann er ernsthaft den Zeitplan für das Begleitgesetz gefährden, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, oder ist das nur Wahlkampfgetöse? LANGGUTH: Der Zeitplan könnte gefährdet sein. Die
Bundesregierung hat schon darauf reagiert. Der für Europafragen zuständige
Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Peter Hintze, hat
darauf hingewiesen, dass das vom Verfassungsgericht angemahnte Begleitgesetz
schnell umgesetzt werden muss. Erst nach Inkrafttreten dieses Begleitgesetzes
kann laut Entscheidung des Verfassungsgerichts das völkerrechtliche Ja der
Bundesrepublik Deutschland zum Lissabon-Vertrag wirksam werden. Die CSU hat ihr schlechtes Landtagswahlergebnis wieder wettgemacht, indem sie bei der Europawahl keinen Absturz erlebte. Insofern fühlt sich die CSU mit ihrem eher europaskeptischen Kurs bestätigt, wogegen ihre "Schwester" CDU selber einen sehr europafreundlichen Kurs fährt. EurActiv.de: Droht die Zerreißprobe zwischen CDU und CSU? Was bedeutet dies für die EU? LANGGUTH: Im Endeffekt wird sich die CDU gegenüber ihrer Schwesterpartei durchsetzen. Einzelne CSU-Politiker beharren bislang darauf, dass die Bundesregierung generell vor allen wichtigen Entscheidungen auf der EU-Ebene die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat einholt, ähnlich wie das auch in Dänemark der Fall ist. Das wäre aber für die deutsche Verhandlungsposition in Brüssel katastrophal, wenn man vor jeder wichtigen Einzelmaßnahme die Zustimmung des Parlaments bräuchte. Dann wäre die Integrationsleistung eines der wichtigsten Mitgliedsstaaten, nämlich Deutschlands, gefährdet. EurActiv.de: Welche Wirkung hatte das Urteil gegenüber dem Deutschen Bundestag? Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für das deutsche
Parlament. Dass der Bundestag eigens in den Parlamentsferien – und das noch
kurz vor den Septemberwahlen – eine Sondersitzung einberaumen muss, gibt dem
Urteil ja eine gewisse Dramatik. Hier muss man eine Vorgeschichte kennen: Aus
Anlass einer Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen europäischer
Haftbefehl, der auch in anderen Mitgliedstaaten umstritten war, zeigten sich
die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die stellvertretend für ihre
Fraktionen vom höchsten deutschen Gericht angehört wurden, über die
juristischen Facetten des europäischen Haftbefehls ziemlich uninformiert. Dies
führte dazu, dass beispielsweise der grüne Bundestagsabgeordnete Ströbele
anschließend Selbstkritik übte – doch das Gericht war und blieb über das
Auftreten der Parlamentarier verstimmt. Im Übrigen schreibt das Gericht durch
sein Urteil seine eigene Bedeutung fort.
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