|
|
Langfassung des Artikels aus dem Bonner Generalanzeiger vom 8. Februar 2000:
EU-Boykott gegen Österreich?
Von Gerd Langguth
Sicher ist es richtig, daß die EU nicht einfach zur Tagesordnung übergehen kann, wenn in Österreich die Freiheitlichen" von Haider an die Regierung kommen. Die Reaktion innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten auf die Regierungsbeteiligung dieser Partei hat indes Züge angenommen, die dem politischen Management im EU- Europa nicht das beste Zeugnis ausstellt. Kein Zweifel: Haider - der selber Landeshauptmann in Kärnten bleibt und sich nicht an der Bundesregierung direkt beteiligt - ist ein schlimmer Rechtspopulist. Trotzdem sollte Nüchternheit, nicht emotio die Reaktion in den EU-Staaten bestimmen. Wenn unter Anführung der portugiesischen Ratspräsidentschaft unter Zustimmung auch Deutschlands 14 EU-Staaten eine Unterbrechung der jeweils bilateralen politischen Kontakte zu Österreich, damit eine politische Isolation, androhen, dann ist das eine Diskriminierung eines mit allen Rechten ausgestatteten Mitgliedslandes der EU und entspricht damit nicht dem Geist der europäischen Verträge. Zwar handelt es sich streng genommen zunächst nur um eine Androhung bilateraler Maßnahmen der jeweiligen Mitgliedsstaaten gegenüber dem EU-Mitgliedsland Österreich. So sollen österreichische Botschafter" in den Hauptstädten der Europäischen Union nur auf technischer Ebene wahrgenommen" werden (welch ein diplomatisches Formulierungsungetüm!), doch ist diese prinzipielle Aufkündigung einer politischen Kooperation der Mitgliedsstaaten auch auf der bilateralen Ebene mit Wien angesichts der im EU-Kontext wichtigen Beziehungen der Mitgliedsstaaten innerhalb der Union - faktisch bereits eine Sanktion, selbst wenn die Erklärung der Vierzehn als lediglich politische Deklaration abgetan werden sollte. Die Reaktion der EU-Kommission, die in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge rechtlich besonders bedachtsam sein muss, war hingegen sehr viel sorgfältiger, zurückhaltender. Die Entscheidung der Vierzehn suggeriert die Notwendigkeit rechtlicher Maßnahmen gegenüber Österreich. Ist ein Boykott der EU gegen Österreich rechtlich überhaupt zulässig? Hier lohnt es sich, einmal sehr viel genauer in den 1997 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam" zu schauen. Denn aus diesem Vertrag (Artikel 6 und 7) geht klar hervor, daß das Aussetzen bestimmter Rechte eines Mitgliedslandes erst dann in Betracht kommt, wenn eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung" der allen Mitgliedsstaaten gemeinsamen Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit" auch tatsächlich vorliegt". Rechtlich betrachtet ist also die Tatsache der Teilnahme einer rechtspopulistischen Partei an einer Regierung für sich allein kein ausreichender Grund, mit irgendwelchen Sanktionen gegen ein Mitgliedsland zu drohen Sanktionen setzen also rechtlich betrachtet bereits Verstöße gegen die genannten Prinzipien voraus. Hätten juristische Maßnahmen der EU gegenüber Österreich überhaupt Aussicht auf Erfolg? Zunächst: das Procedere im Falle juristischer Maßnahmen ist außerordentlich kompliziert. In einer ersten Stufe müssten nämlich zunächst entweder ein Drittel der Mitgliedsstaaten oder die EU-Kommission entsprechende Vorschläge für Sanktionen unterbreiten. Diese müssten die Zustimmung des Europäischen Parlaments erhalten (zweite Stufe). In der dritten Stufe müsste dann der Ministerrat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs den betroffenen Mitgliedsstaat zu einer Stellungnahme auffordern und dann schließlich in der vierten Stufe einstimmig in diesem Falle also ohne den Kanzler der Bundesrepublik Österreich feststellen, daß diese schwerwiegende Verletzung demokratischer Grundprinzipien auch tatsächlich vorliegt. Schließlich kann dann in einem fünften Schritt der Rat mit qualifizierter Mehrheit entsprechende, gegebenenfalls auch abgestufte Sanktionen aussprechen. Eine eventuelle Aufhebung entsprechender Maßnahmen müßte dann nach einem komplizierten Verfahren im Ministerrat durch das Europäische Parlament mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mit der Mehrheit seiner Mitglieder" bestätigt werden. Diese in den Amsterdamer Vertrag neu aufgenommenen Vorschriften waren im Hinblick auf die geplante Aufnahme junger Demokratien aus Mittel- und Osteuropa eingefügt worden. Selbst wenn das beschriebene komplizierte Verfahren im Falle Österreichs Aussicht auf Erfolg hätte was allein wegen der Einstimmigkeit im Rat und wegen der Mehrheitsverhältnisse im Europäischen Parlament fraglich ist -, so muss das Vorliegen tatsächlicher Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung klar belegbar sein. Wahrscheinlich hätte eine Klage Österreichs beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg deshalb sogar Aussicht auf Erfolg. Die Europäische Union muss eine Rechtsgemeinschaft" sein, darauf wies schon frühzeitig der erste deutsche Kommissionspräsident Walter Hallstein hin. Reaktionen aus Lissabon, aber auch aus Berlin haben nur die bedauerliche Folge, daß die Haider-Partei in Österreich umso mehr aufgewertet wird. Könnten Reaktionen nicht eines Tages auch die Folge haben, daß es vielleicht auch einmal einen deutschen Haider" geben könnte? Darauf deutet aber gegenwärtig allein deshalb nichts darauf hin, weil es bislang in Deutschland keine vergleichbare Person gibt und hier die Parteienlandschaft bislang relativ stabil ist, woran auch die jetzigen Parteiskandale grosso modo zumindest kurzfristig - nicht allzu viel ändern dürften. So sehr übrigens die EU ausweislich des Amsterdam- Vertrages (Artikel 6) dazu verpflichtet ist, die nationale Identität ihrer Mitgliedsstaaten" zu achten, so sehr müssen die Österreicher allerdings auch erkennen, daß das Ereignis die Regierungsteilnahme einer rechtspopulistischen Partei vielleicht eines Tages in einem vielleicht anderen Land auch die Regierungsteilnahme einer linkspopulistischen Bewegung? Oder werden dann andere Maßstäbe angelegt? inzwischen nicht nur autonome Innenpolitik eines souveränen Nationalstaates ist, sondern schon als so etwas wie ein Ereignis einer europäischen Innenpolitik" angesehen werden kann. Wer Mitgliedsland einer Gemeinschaft ist, die für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker" (Präambel des EG-Vertrages) eintritt, wird auch nicht allzu betroffen sein dürfen, wenn ihm von und in anderen Mitgliedsstaaten über die Schulter geschaut wird. Das Androhen juristischer Sanktionen indes würde vermutlich die EU mangels Durchsetzungsfähigkeit zu einem Papiertiger erscheinen lassen. Damit wäre einer politischen Auseinandersetzung mit dem Haider-Faktor in Österreich nicht gedient. | |||||||||||||||||||||||||||||