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aus: Die Welt, 24. Juni 2002 Wen Rau nicht gerügt hat Der Bundespräsident hat die Bundesregierung in seine Kritik zur Abstimmung des Zuwanderungsgesetzes im Bundesrat nicht ausdrücklich einbezogen. Was Rau sich fragen lassen muss Von Gerd Langguth
Es ist gut so, dass das Organ des Bundespräsidenten aus dem Parteienstreit herausgehalten wird. Deshalb war es seitens der jetzigen größten Oppositionspartei nicht klug, dem Bundespräsidenten nach der Unterzeichnung des Zuwanderungsgesetzes kraftvolle Ratschläge mit auf den Weg zu geben. Doch wäre es - bei allem einzufordernden Respekt - genauso falsch, die Stellungnahme des Bundespräsidenten zu diesem Gesetz als sakrosankt erscheinen zu lassen. Zweifellos wird diese Erklärung in die verfassungsrechtliche Debatte über die Stellung der Verfassungsorgane zueinander eingehen. Zudem wurde sie in manchen Medien als die wichtigste Amtshandlung Raus interpretiert. Rau hat sich mit einer gewissen Eleganz seines Prüfauftrags entledigt und zu Recht darauf hingewiesen, dass er eine Unterschrift nur dann hätte verweigern können, wenn ein Verfassungsverstoß zweifelsfrei und offenkundig vorliege. Dies entspricht auch der bisherigen Staatspraxis (siehe die Entscheidungen von Karl Carstens im Jahre 1981 im Zusammenhang mit dem Staatshaftungsgesetz und von Roman Herzog 1994 im Zusammenhang mit dem Atomgesetz). Der Bundespräsident kann nicht in die Rolle eines weiteren Verfassungsorgans, des Bundesverfassungsgerichts, schlüpfen. Deshalb hielt auch er es für "wünschenswert", wenn das oberste deutsche Gericht in dieser Frage Rechtssicherheit herstellte. So weit, so gut. Doch war es Rau auch wirklich zwingend geboten, einzig den brandenburgischen Ministerpräsidenten und seinen Stellvertreter öffentlich zu rügen, sich im Falle anderer Beteiligter aber relativ vornehm zurückzuhalten? Was die Stellungnahme des Präsidenten so irritierend macht, ist gerade diese personenzentrierte "Rüge". Sicher, das Land Brandenburg hat durch seine Abstimmungsunklarheit erst den eigentlichen Anlass zu der verfassungsrechtlichen Prüfung gegeben. Doch muss es erlaubt sein, dem Bundespräsidenten zwei Nachfragen zu stellen: Erste Nachfrage: Bedauerlicherweise ist die Kraft des Föderalismus in Deutschland gerade nach der deutschen Einheit eher schwächer geworden. Wäre nicht deshalb ein präzise formulierter Hinweis wichtig gewesen, dass der auf die brandenburgische Landesregierung ausgeübte Druck seitens der Bundesregierung die Autonomie der Bundesländer - auch und gerade der von Bundessubventionen besonders abhängigen neuen Bundesländer - einzwängt? Sicher ist dem Herrn Bundespräsidenten in Erinnerung, wie im Jahre 2000 im Zusammenhang mit der Steuerreform einzelne Bundesländer so stark, ja, man wird nicht umhin kommen zu sagen: vom Bund "erpresst" wurden, dass sogar die liberale "Zeit" von einer "Schmierenkomödie des Föderalismus" sprach. Und im Falle des Zuwanderungsgesetzes wussten alle Beteiligten, dass der nunmehr abtretende brandenburgische Ministerpräsident Stolpe auch eine Enthaltung seines Landes im Bundesrat zur Rettung des Koalitionsfriedens akzeptiert hätte, doch konnte er sich nicht dem massiven Druck der Bundesregierung auf Dauer widersetzen. So konnte er auch nicht dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Passus entsprechen, dass sich das Land im Falle unterschiedlicher Auffassungen der beiden Koalitionspartner der Stimme im Bundesrat enthalte. Abstimmungstechnisch kommt nämlich eine Enthaltung im Bundesrat einem Nein gleich. Also: Wäre es nicht auch wünschenswert gewesen, wenn der Bundespräsident präzise darauf hingewiesen hätte, dass der Bund stärker die Autonomie der Bundesländer beachten sollte? Hätte Rau dann nicht auch öffentlich den vom amtierenden Bundeskanzler ausgeübten politischen Druck benennen müssen? Zweite Nachfrage: Der Bundespräsident weist selber darauf hin, in der Sitzung des Bundesrats vom 22. März sei "eine verfassungsrechtliche Verfahrensvorschrift in gewagter Weise ausgereizt" worden, dass "damit eine politische Kampfsituation auf die Spitze getrieben" wurde. Wenn der Bundespräsident dieser Meinung ist - der man sich anschließen kann -, hätte er dann nicht auch den damaligen Sitzungspräsidenten und seinen Abwesenheitsvertreter Wowereit genauso in einer Rüge benennen müssen? Dessen Abstimmungsbewertung stand im klaren Gegensatz zu den rechtlichen Ausführungen, die ihm der damalige Bundesratsdirektor Oschatz aufgeschrieben hatte. Hatte nicht auch Wowereit durch seine Verhandlungsführung seinen Beitrag dazu geleistet, jenes "Ausreizen" von Verfahrensvorschriften auf die Spitze zu treiben? Zuzustimmen ist dem Bundespräsidenten, wenn er ausführte: "Die Art und Weise, wie einige der Beteiligten auf allen Seiten den Ablauf dieser Bundesratssitzung - in welchem Maße auch immer - erkennbar abgesprochen und politisch inszeniert haben, hat auf viele Menschen einen verheerenden Eindruck gemacht." Dass das finanzschwache Brandenburg in diesem Spiel der Kräfte das "Zünglein an der Waage" und dieser Belastung nicht gewachsen war, hängt auch mit den Schwächesymptomen des bundesdeutschen Föderalismus zusammen. | |||||||||||||||||||||||||||||