Startseite
Infos zu meinen Lehrveranstaltungen
Universität Bonn
Archiv (bis 2000)
Foreign Languages
Homepage durchsuchen
Veröffentlichungen
Vortragsthemen
Kontakt
Lebenslauf
 

Die Welt, 8.Juli 2004

Plebiszite sind nicht zum Spielen da

Deutsche Politiker gehen mit Verfassungsfragen nur parteitaktisch um

von Gerd Langguth

Verfassungsfragen sollten nicht unter parteitaktischen Gesichtspunkten des Augenblicks diskutiert werden. Gerade dies geschieht in Deutschland immer wieder - so nach der Blairschen Ankündigung eines Plebiszits über den EU-Verfassungsvertrag. Unsere deutsche verfassungsrechtliche Diskussion krankt an Prinzipienlosigkeit. Wer Grundgesetzänderungen verlangt, muss zudem sagen, warum. Die einen wollen hier zu Lande noch schnell durch eine Volksabstimmung den EU-Verfassungsvertrag verhindern und dann durch eine Volksabstimmung die EU-Aufnahme der Türkei zu Fall bringen. Die anderen wollen generell die Gunst der Stunde nutzen, weil sie schon immer für Plebiszite waren. Ausgerechnet die CSU hatte sich besonders dem Zeitgeist verschrieben. Die Forderung des CSU-Generalsekretärs, wir sollten "über ein europaweites Referendum nachdenken", ist rechtlich betrachtet Augenwischerei. In dem neuen Verfassungsvertrag wird verpflichtend darauf hingewiesen, die Ratifikation müsse auf Grund der verfassungsmäßigen Vorschriften der Mitgliedsstaaten erfolgen (Artikel IV-8 Abs. 1). Das deutsche Grundgesetz lässt in diesen Fragen kein Plebiszit zu, und erst recht gibt es bislang keine gültigen europaweiten Regelungen. Das dürfte auch dem Einserjuristen Stoiber klar gewesen sein, als er vor der Entscheidung der Staats- und Regierungschefs über den EU-Verfassungsvertrag präzisierte, durch die neue EU-Verfassung solle eine Ratifizierung mithilfe eines Referendums ermöglicht werden. Ein solcher Artikel hätte nämlich erst nach Abschluss des Ratifikationsprozesses in allen Mitgliedsstaaten Wirkung entfalten können, hätte also gar nicht mehr für den jetzt vorgelegten Verfassungsvertrag gegolten.

Und in der SPD? Gerhard Schröder hatte erkannt, dass ein Plebiszit in Großbritannien eine baldige Inkraftsetzung einer Art europäischer Verfassung behindert. Er ließ lakonisch erklären, eine Volksabstimmung sei im Grundgesetz nicht vorgesehen - eine Reaktion auf seinen eigenen Finanzminister, der zeitweilig ebenfalls eine gesamteuropäische Volksabstimmung über eine EU-Verfassung forderte. Schröders Parteifreund und EU-Kommissar Verheugen hatte bereits im September 2000 eine Volksabstimmung über die EU-Beitritte und über eine Verfassungsänderung verlangt. Seinerzeit erhielt er neben Unterstützung aus seiner Partei auch heftige Kritik aus der Union - der damalige CSU-rechtspolitische Sprecher in der Bundestagsfraktion, Geis, bezeichnete für die Unionsfraktion noch "den Ruf nach Volksentscheidungen" als "immer sehr fragwürdig". Es waren gerade die Unionsparteien, die bislang im Bundestag die verfassungsändernden Bemühungen der Koalition um die Einführung von plebiszitären Elementen im Grundgesetz verhinderten. Und die Grünen? Herr Bütikofer fordert zwar eine "europaweite Volksbefragung", lehnte aber "nationale Alleingänge" ab - wie schön verklausuliert er damit die Haltung Schröders und Fischers hinsichtlich eines Neins zu einem Plebiszit unterstützt.

An der ganzen Debatte stört, dass die Frage des parlamentarisch-repräsentativen Prinzips nur unter zeitgeistig-taktischen Auspizien diskutiert wird. Einmal werden Referenda zu einem unverzichtbaren Grundbestandteil einer lebendigen Demokratie erklärt - wenn es aber ernst werden könnte, werden diese abgelehnt. Es könnte ja das Ergebnis nicht passen - etwa bei einer EU-Abstimmung. Oder es werden zwar prinzipiell Plebiszite gefordert, zugleich aber sofort Ausnahmetatbestände eingerichtet. Wenn jetzt über Europapolitik abgestimmt werden solle, dann müssten auch alle anderen Fragen zur Disposition stehen - zumal Europapolitik faktisch bereits Innenpolitik darstellt. Dürften dann - wie in der rot-grünen Koalition diskutiert -Einzelthemen wie etwa Steuern oder die Forderung nach Todesstrafe von einem Plebiszit ausgenommen werden?

Das im Grundgesetz verankerte parlamentarisch-repräsentative Prinzip setzt Politiker voraus, die nicht nur aus Gründen eines möglichst langen Machterhalts moderieren, sondern auch führen wollen. Wenn Berufspolitiker selber Plebiszite fordern, ist dies zugleich ein Indikator für ihr geringes Selbstvertrauen. Längst schon lässt sich die Politik quasi-plebiszitär stark von Umfragen leiten, das "agenda-setting" der politischen Themen geschieht immer mehr durch Talkshows als durch das Verfassungsorgan Bundestag. Das Hauptproblem von Plebisziten besteht ja in der meist nicht mit einem klaren Ja oder Nein zu beantwortenden hohen Komplexität politischer Entscheidungsprozesse.

Gleichzeitig werden immer häufiger Landtagswahlen wie auch die vergangene Europawahl zu einer Art "Volksabstimmung über die Bundespolitik" umfunktioniert. Durch die gedankenlose Verwendung solcher Begrifflichkeiten wird nicht nur die Sinnhaftigkeit eines eigenständigen Landtags- und Europawahlkampfes infrage gestellt, sondern "Volksabstimmungen" werden damit rhetorisch geradezu sanktioniert. Würde zudem auf Bundesebene die vorgeschlagene Fünfjährigkeit der Legislaturperiode festgelegt, unterstützte dies ganz zwangsläufig die Forderung nach Plebisziten. Das Grundgesetz sollte sich taktischer Beliebigkeit entziehen.