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DeutschlandRadio Berlin, Politisches Feuilleton, 6. Mai 2000, 7.20 Uhr

 

 

Mehr direkte Bürgerbeteiligung?

Von Gerd Langguth

 

Nirgendwo seien – um der Despotie zu entgehen - Parteien – „unentbehrlicher" als „in einem Land mit demokratischer Gesellschaftsordnung" – dies schrieb Alexis de Tocqueville in den dreissiger Jahren des 19. Jahrhunderts. Bismarck brachte hingegen die in Deutschland bis zum heutigen Tag anhaltende starke parteienkritische Tradition von Bismarck in einer Rede am 8. Mai 1884 im Deutschen Reichstag auf den Punkt, als er politische Parteien als „Verderb unserer Verfassung" und als „Verderb unserer Zukunft" bezeichnete.

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit", heißt es in Artikel 21 unseres Grundgesetzes. Die Verfassungsmütter und -väter wollten einflussreiche Parteien. Doch – so wird zu fragen sein – warum konnte es beispielsweise so viele Jahre mit der innerparteilichen Demokratie nicht nur der Volkspartei CDU so schlecht bestellt sein? Und hat nicht der berühmte Soziologe Robert Michels heute noch Recht, als er schon 1911 – am Beispiel einer wissenschaftlichen Untersuchung der SPD – feststellte, Parteien würden nur von einer kleinen Führungsclique kontrolliert: in Wirklichkeit bestimmten nicht die Mitglieder das Leben einer Partei. Diese Erkenntnisse, die nach seiner Meinung für alle Massenorganisationen gelten, fasste er in seinem berühmt gewordenen „ehernen Gesetz der Oligarchie" zusammen.

Selbst bei den einst als Anti-Parteien-Partei angetretenen „Grünen" gibt es diese Oligarchisierungstendenzen. Taugen aber die in den letzten Wochen so leidenschaftlich erhobenen erhobenen Forderungen nach „direkter Demokratie"? Einige Vorschläge, die die Parteien in ihrem Einfluß als „Dinosaurier der Politik" begrenzen sollen, seien hier einer Prüfung unterzogen:

Beispiel l: Es wird insbesondere den grossen Parteien empfohlen, sich für plebiszitäre Elemente im Grundgesetz stark zu machen. So sehr direktdemokratische Elemente auf kommunaler Ebene und mit Einschränkung auf Landesebene vielleicht sinnvoll sein mögen, auf Bundesebene sind sie problematisch. Die Komplexität der einzelnen politischen Entscheidungen ist zu weitreichend, als dass – wie das bei Volksabstimmungen zwangsläufig der Fall ist – eine wichtige Frage mit einem schlichten „Ja" oder „Nein" beantwortet werden kann. Meine These ist, dass die Entscheidungsfähigkeit einer Demokratie durch Volksabstimmungen kaum gefördert würde. Eine parlamentarisch-repräsentative Demokratie besitzt gegenüber einer unmittelbaren Demokratie gleichwohl einen größeren Legitimationsbedarf.

Beispiel 2: „Parteipatronage" und „personelle Machtausdehnung der Parteien" seien bei der Bestellung der Bundesverfassungsrichter im Spiel, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Stimmte die Analyse einer parteipolitisch geprägten obersten Richterschaft, würde dann nicht durch das jetzt einzuführende Prinzip der Selbstergänzung der Richterschaft die vorhandene politische Prägung perpetuiert, mit welcher Legitimation? Wenn es aber eine Institution gibt, die ein großes Ansehen in der Bevölkerung erworben hat, dann ist es das Bundesverfassungsgericht. Warum gibt es Änderungsbedarf?

Beispiel 3: Auch die Forderung nach Direktwahl eines Bundespräsidenten führt in die Irre. Gerade weil die Bundespräsidenten durch das bisherige Wahlsystem trotz ihrer jeweiligen Parteizugehörigkeit im Vorfeld ihrer Kandidatur weitgehend aus dem Parteienstreit herausgehalten werden konnten, waren sie – jeder für sich - bisher in der Lage, eine wichtige integrationspolitische Leistung zu erbringen.

Beispiel 4: Wenn einer politischen Partei als nicht-staatlicher Institution per Gesetz vorgeschrieben werden soll, sie solle eine zeitliche Ämterbegrenzung einführen, so ist das doch etwas verwegen. Und eine Amtszeitbegrenzung für den Bundeskanzler bedeutet zudem eine Beschränkung der Wählerkompetenz. Amtszeitbegrenzungen sind – wie jedenfalls der Fall Nixon zeigt – keine Garantie gegen Amtsmissbrauch.

Die Liste der Beispiele könnte beliebig erweitert werden. Manche Vorschläge sollten bedacht und realisiert werden. Artikel 21 des Grundgesetzes darf nicht als eine Legitimierung einer Allmacht der Parteien überdehnt werden, auch nicht in den Bundesländern. Die Mechanismen des Einflusses von Parteien müssen transparenter gemacht werden. Oder: Bei der Entscheidung über Schulleiterstellen sollte mehr der Elternwille, nicht die Parteizugehörigkeit ausschlaggebend sein. Politiker sollten bei vorsätzlichen Falschangaben in Rechenschaftsberichten persönlich haftbar gemacht werden. Die Stellung des einzelnen Abgeordneten gegenüber Partei und Fraktion muss gestärkt werden. Die Parteien müssen durch eine Verlebendigung der innerparteilichen Streitkultur attraktiver werden. Ich plädiere gegen ein so häufig und gern gepflegtes prinzipielles Schlechtreden politischer Parteien, durch die auch weiterhin die politische Elitenauswahl in unserer Gesellschaft geschieht. Weil es bei aller berechtigter Kritik an der politischen Praxis zu den Parteien keine Alternative gibt, plädiere ich sogar für eine verstärkte Mitarbeit möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Parteien.

(auch der Website  http://www.dradio.de/cgi-bin/es/neu-feuilleton/670.html      zu entnehmen)