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aus: Das Parlament, 53. Jahrgang, Nr. 23, Berlin, 2. Juni 2003

Gerd Langguth

Berlin-Status: Die Westmächte mussten tatenlos zusehen

Ein kompliziertes Geflecht hielt die Stadt offen

Trotz des Arbeiteraufstandes in der DDR und insbesondere in Ost-Berlin am 17. Juni 1953 dauerte es noch acht Jahre, bis der „Eiserne Vorhang" schließlich auch innerhalb Berlins errichtet wurde. Dies hing mit dem besonderen rechtlichen Status von Berlin als Ganzem zusammen. Denn Berlin war keine normale deutsche Stadt, sondern letztlich der Fokus der Ost-West-Spannungen. Die Ereignisse des 17. Juni waren auch geprägt von dem damals geltenden Sonderstatus Berlins.

Denn die bis 1961 durchlässigen Sektorengrenzen durchbrachen zumindest in Ost-Berlin das Informationsmonopol der kommunistischen SED. Diese Tatsache, dass damals Bürger, die das SED-Regime ablehnten, die DDR über Ost-Berlin nahezu ungehindert verlassen konnten, führte einerseits zu einer Schwächung des Widerstandspotentials im Einflußbereich der SED. Andererseits unterstützen von West-Berlin aus eine Reihe von Organisationen, aber auch der inzwischen legendäre RIAS (Rundfunksender im amerikanischen Sektor), moralisch den Widerstandswillen in der DDR.

Manche mögen damals geglaubt haben, die in West-Berlin stationierten Amerikaner würden zu Gunsten der Aufständischen eingreifen. Doch die Westmächte mussten mit ansehen, wie in Folge des 17. Juni die Rote Armee und die Volkspolizei bis zum 8. Juli 1953 die Sektorengrenzen entgegen den alliierten Vereinbarungen über Berlin absperrten. Ein Eingreifen der drei westlichen Militärmächte in Ost-Berlin wäre eine direkte Konfrontation mit der Sowjetmacht als einer anderen Besatzungsmacht gewesen.

Viele Ostdeutsche hatten sich eine solche Intervention insgeheim erhofft. In Berlin zeigten sich jedoch die juristischen Folgen der militärischen Niederwerfung Deutschlands am deutlichsten. Berlin war das Pulverfaß des Ost-West-Konfliktes schlechthin, von dem aus sich schon 1953 schnell eine militärische Eskalation hätte entwickeln können – wie auch später beim Mauerbau 1961.

Nach westlicher Auffassung galt die besondere Stellung Berlins für die ganze Stadt, nach östlicher Lesart nur für West-Berlin. Bundesregierung und Westmächte akzeptierten eine integrierende Zugehörigkeit des Ostsektors zum Territorium der DDR nicht. Berlin verkörperte wie keine andere Stadt die Teilung der Deutschen.

Der besondere rechtliche Status Gesamt-Berlins band selbst während der Höhepunkte des Ost-West-Konflikts die vier Hauptsiegermächte über Deutschland aneinander. Gerade weil es immer Konflikte um Berlin gab, waren die „allied powers" zu Verhandlungen gezwungen, trotz manchmal jahrelanger Dialogverweigerung. Auch wenn die Sowjetunion immer wieder erklärte, die DDR sei völkerrechtlich „souverän", so bezeugte doch gerade der besondere Rechtsstatus von Berlin das genaue Gegenteil: Amerikanische, britische und französische Soldaten, die in den drei Westsektoren Berlins stationiert waren, konnten ohne Kontrolle über einen eigenen Übergang Ost-Berlin betreten.

Die drei Westmächte hatten darüber hinaus im nahe gelegenen Potsdam Militärmissionen, umgekehrt auch die Sowjetunion in den drei westlichen Besatzungszonen. Der militärische Nachschub für die drei westlichen „Schutzmächte", wie sie in West-Berlin genannt wurden, kam in plombierten Zügen über DDR-Territorium und durfte von DDR-Autoritäten nicht kontrolliert werden. Bis zur Überwindung der deutschen Spaltung gab es sogar eine gemeinsame Flugsicherheitszentrale aller vier Alliierten – also einschließlich der früheren Sowjetunion. Das Verteidigungsministerium der DDR musste außerhalb der Grenzen Groß-Berlins, in Strausberg bleiben. Diese und andere Beispiele zeigen, dass die DDR selbst nie im völkerrechtlichen Sinne „souverän war".

Doch nicht nur in Ost-Berlin gab es Besonderheiten. Zwar waren der Senat von Berlin und die Bundesrepublik bestrebt, West-Berlin als möglichst integralen Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland erscheinen zu lassen. Rechtlich war das aber anders. Man merkte das schon, wenn man mit dem Flugzeug von Westdeutschland nach Berlin flog: Reisepass oder Personalausweis mussten gezeigt werden. Die West-Berliner Bürger selbst konnten zwar einen regulären bundesdeutschen Reisepaß in Besitz nehmen, nicht jedoch einen normalen Personalausweis, für sie wurde lediglich ein „behelfsmäßiger Personalausweis" ausgestellt. Damit wurde eben dokumentiert, dass sich die staatsbürgerschaftliche Qualität von der der westdeutschen Bürger unterschied. Und wer den Regierenden Bürgermeister von Berlin am damaligen Sitz im Rathaus Schöneberg besuchte, kam an den Verbindungsbüros der drei westlichen Mächte vorbei, die täglichen und intensiven Kontakt mit dem Senat von Berlin hielten. Sie waren formal die obersten Träger der Souveränität in West-Berlin.

Ein weiteres Beispiel für die Anormalität: Dem Deutschen Bundestag gehörten zwar Berliner Bundestagsabgeordnete an – sie wurden jedoch nach den Stimmenverhältnissen der vorherigen Berliner Abgeordnetenhauswahl durch Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses in den Bundestag entsandt. Außerdem wurden deren Stimmen in den meisten Abstimmungen des Bundestags nicht mitgezählt. In der Ländervertretung, dem Deutschen Bundesrat, nahm Berlin zwar wie ein reguläres Bundesland an den Abstimmungen teil. Man tat so, als ob es völkerrechtlich und staatsrechtlich betrachtet integraler Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sei. Aber Berlins Stimmen wurden nicht mitgezählt.

All dies mag heute kurios erscheinen. Die Politik und Diplomatie des jeweiligen politischen Lagers stritt intensiv um den völkerrechtlichen Status Berlins. Das schlug sich auch übrigens bis in Kleinigkeiten nieder: Ost-Berlin sprach immer von „Berlin" als der „Hauptstadt der DDR", im Westen sprach man offiziell von „Berlin(West)" und „Berlin(Ost)". Manchmal wurde auch „West-Berlin" geschrieben. Die DDR sprach aber immer von „Westberlin".

Bei Verträgen der Bundesrepublik Deutschland vor allem mit den im Einflussbereich der Sowjetunion stehenden zentral- und osteuropäischen Staaten spielte die Frage der Einbeziehung von West-Berlin in die Vertragswerke eine wichtige Rolle – vielfach scheiterten solche Verträge oder wurden jahrelang hinausgezögert, bis es zu einer Einigung kam. Der diplomatische Streit setzte sich bis in die Vereinten Nationen fort. Dort ging es beispielsweise der Bundesrepublik und den Westmächten darum zu verhindern, dass im Statistischen Jahrbuch der Weltorganisation Berlin-West als eine von Westdeutschland getrennte Einheit dargestellt wurde.

Die drei – nach dem Hinzukommen der Franzosen: vier – Siegermächte waren davon ausgegangen, dass sie Deutschland als Ganzes verwalten wollten. Sie hatten hierzu als oberste Regierungsinstanz den Alliierten Kontrollrat geschafften. Seine Aufgabe bestand darin, „die gebotene Einheitlichkeit des Vorgehens der Oberbefehlshaber in ihren jeweiligen Besatzungszonen zu gewährleisten." Doch immer mehr entwickelten sich innerhalb der Alliierten unüberbrückbare politische Differenzen. Der sowjetische Oberkommandierende verließ schließlich am 20. März 1948 den Kontrollrat, womit die gemeinsame Vier-Mächte-Verwaltung Deutschlands zum Erliegen kam.

Ähnliche Differenzen wurden auch in der Alliierten Kommandantur Berlins ausgetragen, die eingesetzt worden war, „um gemeinsam die Verwaltung des Gebietes von Groß-Berlin zu leiten". Am 16. Juni 1948 zog sich der sowjetische Vertreter zurück, wobei er darauf hinwies, dass „Berlin in der sowjetischen Besatzungszone liegt und wirtschaftlich ein Teil der Sowjetzone bildet." Mit dieser Argumentation war der weitere politische Konflikt um Berlin benannt.

Ein erster Höhepunkt dieser Konflikte waren die Berlin-Blockade und die Spaltung der Gesamt-Berlin-Verwaltung. Mit einer Blockade verfolgte die Sowjetunion das Ziel, die Westmächte aus Berlin herauszudrängen. Die Sowjetunion begann am 24. Juni 1948 mit dem Blockieren aller von den West-Zonen zu den West-Sektoren führenden Zugangswege zu Lande und zu Wasser, für den zivilen Personenverkehr und den Gütertransport. Als Grund wurde genannt, die West-Mächte hätten widerrechtlich die Einführung der Westmark in ihren Sektoren beschlossen, was aber tatsächlich nicht zutraf.

Nach dem Beginn der Blockade wurde durch einen Putsch auch die Gesamt-Berliner Selbstverwaltung zerschlagen. So besetzten am 6. September 1948 kommunistische Demonstranten den Sitzungssaal der Stadtverordnetenversammlung im Berliner Rathaus. Schließlich sahen sich die am 20. Oktober 1946 gewählten Volksvertreter gezwungen, ihre Sitzungen in den Westteil der Stadt zu verlegen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Berlin trotz immer stärker werdender politischer Differenzen zwischen den Alliierten eine einheitliche Verwaltung, die von einer Stadtverordnetenversammlung kontrolliert wurde und die bei den ersten und letzten Gesamtberliner Wahlen vor der deutschen Einheit am 20. Oktober 1946 bei einer Wahlbeteiligung von 92,3 % zustande gekommen war.

Bei diesen Wahlen hatte die aus einer Zwangsvereinigung in der Sowjetischen Besatzungszone aus KPD und SPD hervorgegangene SED lediglich 19,8 % erhalten. Die SED wusste, dass ihr bei der für den 5. Dezember 1948 festgesetzten Neuwahl des Parlaments wieder eine Wahlniederlage drohte. Deshalb verbot der Kommandant des sowjetischen Sektors diese Neuwahlen im sowjetischen Sektor.

Am 30. November 1948 hatte schließlich eine aus SED-Aktivisten gebildete „Außerordentliche Stadtverordnentenversammlung" den Magistrat von Groß-Berlin für abgesetzt erklärt und einen „provisorischen demokratischen Magistrat" gebildet. Die geplante Neuwahl konnte also nur in den drei Westsektoren durchgeführt werden. Diese Spaltung der gemeinsamen Volksvertretung und -verwaltung ergänzte die eigentliche Blockade. Durch eine Luftbrücke wurde der einzig freigebliebene Zugang, nämlich der durch klare alliierte Absprachen geregelte Luftweg, genutzt, um dem Westteil Berlins und seinen Bewohnern die Unabhängigkeit von der Sowjetunion zu erhalten.

Diese gesamte erste Berlin-Krise war eine gewaltige politische Kraftprobe, vor allen zwischen der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten. Diese Blockade dauerte bis zum 4. Mai 1949, bis ein Vier-Mächte-Abkommen sie beendete. Diese erste Berlin-Blockade zeigte die politische Atmosphäre auf, die im Nachkriegs-Berlin herrschte – vor allem die Unzufriedenheit in der Bevölkerung Ost-Berlins. Der Arbeiteraufstand vom 17. Juni 1953 machte die äußerst geringen Sympathien für das DDR-Regime auch in der Ost-Berliner Bevölkerung offenbar. Und er zeigte einmal wieder, wie groß der Konfliktstoff in und um Berlin war.

Mit dem Berlin-Ultimatum des damaligen sowjetischen Ministerpräsidenten Chruschtschow am 10. November 1958 folgten die zweite Berlin-Krise und danach der Mauerbau vom 13. August 1961. Seit 1949 bis August 1961 verließen über 2,6 Millionen Deutsche die DDR und Ost-Berlin. Etwa die Hälfte der Flüchtlinge waren Jugendliche unter 25 Jahren. Die beiden Berlin-Krisen und vor allem der 17. Juni 1953 zeigten, dass sich die damalige DDR-Regierung nicht gegen den Westen, sondern gegen ihre Bevölkerung wehren musste.

Das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971 führte dann zu einem geregelten Miteinander, auch wenn in den Kernfragen keine Einigung erzielt wurde. Bei allen Spannungen bewirkte diese Phase auch etwas Gutes: Die Bundesrepublik Deutschland und mit ihr die drei westlichen Schutzmächte waren wegen der ihr anvertrauten zwei Millionen West-Berliner politisch wie moralisch verpflichtet, immer wieder mit der damaligen DDR und mit der Sowjetunion in Verhandlungen zu treten – sei es wegen der Verkehrsbeziehungen oder der Anbindung West-Berlins an die Bundesrepublik zum Beispiel in der Telekommunikation – oder wegen innerstädtischer Fragen. Berlin stellte eine Klammer für die deutsche Einheit dar, weil die „kapitalistische" Insel inmitten der „sozialistischen" DDR immer wieder das völker- und staatrechtliche Offenhalten der deutschen Frage erforderlich machte.

Wäre nicht immer wieder so intensiv um den Berlin-Status und – aus westlicher Sicht - auch um die politische und ökonomische Überlebensfähigkeit der zwei Millionen West-Berliner gerungen worden, wäre das Interesse an einer Einheit der Deutschen zusätzlich erlahmt. Vielleicht wäre es sogar zu einer faktischen und rechtlichen Anerkennung der deutschen Teilung gekommen. Dabei spielte die Erinnerung an den 17. Juni auch bei den Westdeutschen eine große Rolle.